Das Bundesamt für Justiz ist Vollstreckungsbehörde unter anderem für die folgenden, von ihm festgesetzten Bußgelder:
- Bußgelder wegen Inhalts- und Formverstößen in Jahresabschlüssen – Verfahren nach § 334 des Handelsgesetzbuches (HGB).
- Bußgelder wegen Verstoßes gegen das Markenrecht – Verfahren nach § 145 des Markengesetzes (MarkenG).
Aufgrund von Anzeigen oder Hinweisen verfolgt und ahndet das Bundesamt für Justiz die widerrechtliche Nutzung eines Wappens, einer Flagge oder eines anderen staatlichen Hoheitszeichens zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen im geschäftlichen Verkehr nach § 145 Absatz 1 MarkenG. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 2.500 Euro geahndet werden.
Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie nähere Informationen zum Vollstreckungsverfahren dieser Bußgelder.