Antworten zu Fragen rund um das Thema "Europäische Geldstrafen und Geldbußen" erhalten Sie unter der zentralen Rufnummer: +49 228 99 410-40
Hierüber haben Sie die Möglichkeit, sich mit dem Fachbereich „Referat VI 4 – Zwangsvollstreckung“ verbinden zu lassen.
Sie haben Post vom Bundesamt für Justiz erhalten und haben konkrete Fragen zu Ihrem Verfahren?
Neben der oben angegebenen zentralen Rufnummer steht Ihnen als Ansprechperson auch Ihr zuständiger Sachbearbeiter oder Ihre zuständige Sachbearbeiterin zur Verfügung. Diese/-n können Sie direkt über die im Briefkopf angegebene Durchwahl erreichen.
Sie möchten uns schreiben, einen Antrag stellen oder einen Rechtsbehelf einlegen?
Postanschrift:
Bundesamt für Justiz
53094 Bonn
Hausanschrift:
Bundesamt für Justiz
Adenauerallee 99 – 103
53113 Bonn
Telefax: +49 228 410-5382
Hinweise zu den weiteren Kontaktmöglichkeiten mit dem BfJ finden Sie auch unter:
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