Zum Thema "Kosten der Gerichte und Behörden"
Warum habe ich eine Zahlungserinnerung und Vollstreckungsankündigung erhalten?
Sie haben eine Zahlungserinnerung und Vollstreckungsankündigung erhalten, weil Sie fällig gewordene Gebühren oder Gerichtskosten nicht rechtzeitig bezahlt haben. Diese Gebühren oder Kosten wurden Ihnen zuvor von einem Gericht oder einer Behörde auferlegt und in Form einer Gebühren- oder Kostenrechnung zugesandt. Da Sie diese Rechnung nicht innerhalb der gesetzten Frist bezahlt haben, wurde der Vorgang an die Justizbeitreibungsstelle des Bundesamts für Justiz (BfJ) abgegeben. Von hier wurde die Ihnen vorliegende Zahlungserinnerung und Vollstreckungsankündigung versandt. Hierdurch ist eine weitere Mahngebühr in Höhe von 5,00 Euro entstanden. Mit der Zahlungserinnerung wird Ihnen letztmalig die Gelegenheit gegeben, die Forderung innerhalb einer Frist von zwei Wochen zu begleichen. Sollte nach Ablauf der Frist der geforderte Betrag nicht vollständig auf dem in der Zahlungserinnerung angegebenen Konto eingegangen sein, wird das BfJ gegen Sie ein Vollstreckungsverfahren einleiten.
Um welche Kosten handelt es sich?
Um welche Gerichtskosten oder welches Verfahren es sich im Einzelnen handelt, ergibt sich aus der Forderungsaufstellung, die der Zahlungserinnerung beigefügt ist. Dort sind das Aktenzeichen sowie eine Kurzbezeichnung des betreffenden Gerichts oder der Behörde, die die Forderung gegen Sie geltend macht, genannt. Weitere Einzelheiten zum Grund der Forderung ergeben sich aus der zugrundeliegenden Kostenrechnung. Fragen zum Grund der Forderung oder zur Kostenrechnung selbst können vom Bundesamt für Justiz nicht beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich direkt an das jeweilige Gericht oder die jeweilige Behörde. Dies gilt auch entsprechend für die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen die Kostenrechnung.
Ich kann die Forderung nicht auf einmal begleichen. Besteht die Möglichkeit, den Betrag in Raten zu bezahlen?
Sofern Ihre wirtschaftliche Lage den Forderungsausgleich in einem Betrag nicht zulässt, können Sie eine Ratenzahlung beantragen. Der Antrag ist schriftlich bei der Justizbeitreibungsstelle (Referat VI 4) einzureichen. Bitte legen Sie Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse umfassend dar und nennen Sie das Kassenzeichen. Die Angaben sind mit geeigneten Unterlagen zu belegen.
Mit Hilfe der nachfolgenden Formulare können Sie Ratenzahlung beantragen:
Ich sitze in Haft. Kann eine Stundung der Forderung bis zu meiner Entlassung aus der Haft gewährt werden?
Ein Haftaufenthalt rechtfertigt nicht automatisch die Stundung der Forderung. Während der Haftdauer besteht generell die Pflicht zum Arbeiten, sodass Ihnen spätestens, wenn das Überbrückungsgeld angespart ist, eigene Geldmittel zur Verfügung stehen, mit denen eine Ratenzahlung möglich ist. Mit Hilfe des unter den Formularen eingestellten Vordrucks können Sie eine Ratenzahlung beantragen. Dabei können Sie eigenständig eine angemessene Ratenhöhe vorschlagen. Ist die von Ihnen vorgeschlagene Ratenhöhe zu niedrig, behält sich das Bundesamt für Justiz jedoch vor, die pfändbaren Eigengeldbeträge zusätzlich zu pfänden.
Mit Hilfe der nachfolgenden Formulare können Sie Ratenzahlung beantragen:
Muss ich die Forderung zahlen, obwohl ich Sozialhilfeempfänger bin?
Auch wenn Sie Unterstützung in Form von Sozialhilfeleistungen (z. B. „Hartz IV“) erhalten, sind Sie verpflichtet, die Forderung vollständig zu begleichen. Jedoch kann Ihre wirtschaftliche Lage eine Ratenzahlung rechtfertigen. Der Antrag ist schriftlich bei der Justizbeitreibungsstelle (Referat VI 4) einzureichen. Bitte legen Sie Ihre Vermögensverhältnisse umfassend dar. Als Beleg für Ihre Angaben sind geeignete Unterlagen, insbesondere eine Kopie Ihres aktuellen Bewilligungsbescheids für Sozialhilfeleistungen, beizufügen.
Mit Hilfe der nachfolgenden Formulare können Sie Ratenzahlung beantragen:
Der/Die Gerichtsvollzieher/-in hat sich bei mir gemeldet. Kann ich jetzt noch eine Ratenzahlung beantragen?
Die Gerichtsvollzieher/-innen sind ermächtigt, zu jeder Zeit eine Ratenzahlungsvereinbarung nach eigenem Ermessen mit Ihnen zu treffen. Maßgeblich dabei ist, dass die Ratenhöhe so gewählt wird, dass die Forderung spätestens innerhalb von 12 Monaten ausgeglichen ist.
Mir wurde eine Ratenzahlung bewilligt. Warum wird dennoch mein Konto oder mein Arbeitslohn gepfändet?
Vollstreckungsmaßnahmen können auch dann vorgenommen werden, wenn eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen wurde. Dies dient lediglich der Sicherung der Forderung. Von den Sicherungsmaßnahmen wird kein Gebrauch gemacht, solange regelmäßig die Raten gezahlt werden.
Die Forderung richtet sich gegen eine Gesellschaft, die sich in Liquidation befindet. Muss die Forderung trotzdem bezahlt werden?
Die Liquidation oder die Abmeldung des Gewerbes haben keinen Einfluss auf die bestehende Zahlungspflicht. Solange die Gesellschaft nicht aus dem Handelsregister gelöscht ist, gilt sie als existent und zahlungsfähig. Auch das Vorlegen eines Löschungsantrags rechtfertigt keine Zahlungsverweigerung, weil Gläubiger, denen die Gesellschaft noch Geld schuldet, der Löschung widersprechen können, wenn diese vor Abschluss der Liquidation beantragt wurde.