Antworten zu Fragen rund um das Thema „Vollstreckung von Kosten der Gerichte und Behörden“ erhalten Sie unter der zentralen Rufnummer: +49 228 99 410-40
Hierüber haben Sie die Möglichkeit, sich mit dem Fachbereich "Referat VI 4 – Zwangsvollstreckung" verbinden zu lassen.
Sie haben Post vom Bundesamt für Justiz erhalten und haben konkrete Fragen zu Ihrem Verfahren?
Neben der oben genannten zentralen Rufnummer steht Ihnen als Ansprechperson auch Ihre zuständige Sachbearbeiterin oder Ihr zuständiger Sachbearbeiter zur Verfügung. Diese/-n können Sie direkt über die im Briefkopf angegebene Durchwahl erreichen.
Sie möchten uns schreiben, einen Antrag stellen oder einen Rechtsbehelf gegen eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme einlegen?
Postanschrift:
Bundesamt für Justiz
53094 Bonn
Hausanschrift:
Bundesamt für Justiz
Adenauerallee 99 – 103
53113 Bonn
Telefax: +49 228 410-5382
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Bankverbindung
Die in Vollstreckungsverfahren gültige Bankverbindung richtet sich danach, bei welchem Gericht oder welcher Behörde die Forderung entstanden ist. Dies können Sie an den ersten vier Ziffern des Kassenzeichens erkennen:
Forderung | Kassenzeichen beginnt mit | Bankverbindung |
---|---|---|
Bundesverfassungsgericht, Bundesgerichtshof, Bundesfinanzhof, Bundespatentgericht, Deutsches Patent- und Markenamt | 1068... oder 1181 7800..., 8200..., 8202..., 1062... oder 1123... | Bundeskasse Halle - Dienstsitz Weiden IBAN: DE08 7500 0000 0075 0010 07 BIC: MARKDEF1750 |
Bundesverwaltungsgericht | 1015..., 1042..., 1132... oder 1180... | Bundeskasse Halle IBAN: DE38 8600 0000 0086 0010 40 BIC: MARKDEF1860 |
Schlichtungsstelle Luftverkehr im Bundesamt für Justiz | 8569... | Bundeskasse Trier; Filiale Saarbrücken IBAN: DE81 5900 0000 0059 0010 20 BIC: MARKDEF1590 |