Das Bundesamt für Justiz vollstreckt Forderungen für
- das Bundesverfassungsgericht,
- das Bundesministerium der Justiz,
- den Bundesgerichtshof,
- das Bundesverwaltungsgericht,
- den Bundesfinanzhof,
- das Bundespatentgericht,
- das Deutsche Patent- und Markenamt,
- das Bundesamt für Justiz oder
- den mit der Führung des Unternehmensregisters im Sinne des § 8b des Handelsgesetzbuches (HGB) Beliehenen (das ist die Bundesanzeiger Verlag GmbH mit Sitz in Köln).
Vollstreckungsgrundlage ist dabei im Wesentlichen die Kostenrechnung dieser Gerichte und Behörden aus dort vorausgegangenen Verfahren.
Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie nähere Informationen zum Vollstreckungsverfahren, die einschlägigen Gesetzestexte sowie Vordrucke, mit denen Sie eine Ratenzahlung beantragen können.