Navigation und Service

Häufig gestellte Fragen

Zum Thema "Zahlung & Vollstreckung"

Warum habe ich eine Zahlungserinnerung und Vollstreckungsankündigung erhalten?

Sie haben eine Zahlungserinnerung und Vollstreckungsankündigung erhalten, weil Sie eine durch eine gerichtliche Entscheidung festgesetzte Forderung nicht rechtzeitig bezahlt haben. Der Betrag stammt aus einem Opferhilfeverfahren, in dem das Bundesamt für Justiz (BfJ) dem Opfer Ihrer Straftat eine Entschädigung gezahlt hat. Hierfür wurden Sie in Regress genommen.

Mit der Zahlungserinnerung und Vollstreckungsankündigung wird Ihnen letztmalig die Gelegenheit gegeben, die Forderung innerhalb einer Frist von zwei Wochen zu begleichen. Sollte nach Ablauf der Frist der geforderte Betrag nicht vollständig auf dem angegebenen Konto eingegangen sein, wird das BfJ gegen Sie ein Vollstreckungsverfahren einleiten.

Um welche Forderung handelt es sich?

Um welche Forderung oder welches Verfahren es sich im Einzelnen handelt, ergibt sich aus der Zahlungserinnerung und der beigefügten Forderungsaufstellung. Dort sind das Aktenzeichen und das Datum der zugrundeliegenden gerichtlichen Entscheidung sowie das Aktenzeichen des Regressverfahrens genannt. Weitere Informationen zu dem der Vollstreckung vorausgehenden Opferhilfeverfahren finden Sie auf gesonderten Informationsseiten.

Informationen über die Bewilligung von Härteleistungen

Ich kann die Forderung nicht auf einmal begleichen. Besteht die Möglichkeit, den Betrag in Raten zu bezahlen?

Sofern Ihre wirtschaftliche Lage den Forderungsausgleich in einem Betrag nicht zulässt, können Sie eine Ratenzahlung beantragen. Der Antrag ist bei der Justizbeitreibungsstelle (Referat VI 4) einzulegen. Bitte legen Sie Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse dar und nennen Sie das Kassenzeichen. Die Angaben sind mit geeigneten Unterlagen zu belegen.

Mit Hilfe der nachfolgenden Formulare können Sie Ratenzahlung beantragen:

Wichtiger Hinweis Gewährung von Ratenzahlungen

Das Bundesamt für Justiz ist nur hinsichtlich Verfahren, die beim Bundesamt für Justiz anhängig sind, berechtigt, Ratenzahlungen zu gewähren.

Ich sitze in Haft. Kann eine Stundung der Forderung bis zu meiner Entlassung aus der Haft gewährt werden?

Ein Haftaufenthalt rechtfertigt nicht automatisch die Stundung der Forderung. Während der Haftdauer besteht generell die Pflicht zum Arbeiten, so dass Ihnen spätestens, wenn das Überbrückungsgeld angespart ist, eigene Geldmittel zur Verfügung stehen, mit denen eine Ratenzahlung möglich ist. Mithilfe des unter den Formularen eingestellten Vordrucks können Sie eine Ratenzahlung beantragen. Dabei können Sie eigenständig eine angemessene Ratenhöhe vorschlagen. Ist die von Ihnen vorgeschlagene Ratenhöhe zu niedrig, behält sich das Bundesamt für Justiz jedoch vor, die pfändbaren Eigengeldbeträge zusätzlich zu pfänden.

Mit Hilfe der nachfolgenden Formulare können Sie Ratenzahlung beantragen:

Wichtiger Hinweis Gewährung von Ratenzahlungen

Das Bundesamt für Justiz ist nur hinsichtlich Verfahren, die beim Bundesamt für Justiz anhängig sind, berechtigt, Ratenzahlungen zu gewähren.

Muss ich die Forderung zahlen, obwohl ich Sozialhilfeempfänger bin?

Auch wenn Sie Unterstützung in Form von Sozialhilfeleistungen (z. B. "Hartz IV") erhalten, sind Sie verpflichtet, die Forderung vollständig zu begleichen. Jedoch kann Ihre wirtschaftliche Lage eine Ratenzahlung rechtfertigen. Der Antrag ist schriftlich bei der Justizbeitreibungsstelle (Referat VI 4) einzureichen. Bitte legen Sie Ihre Vermögensverhältnisse umfassend dar. Als Beleg für Ihre Angaben sind geeignete Unterlagen, insbesondere eine Kopie Ihres aktuellen Bewilligungsbescheids für Sozialhilfeleistungen, beizufügen.

Mit Hilfe der nachfolgenden Formulare können Sie Ratenzahlung beantragen:

Wichtiger Hinweis Gewährung von Ratenzahlungen

Das Bundesamt für Justiz ist nur hinsichtlich Verfahren, die beim Bundesamt für Justiz anhängig sind, berechtigt, Ratenzahlungen zu gewähren.

Der/Die Gerichtsvollzieher/-in hat sich bei mir gemeldet. Kann ich jetzt noch eine Ratenzahlung beantragen?

Die Gerichtsvollzieher sind ermächtigt, zu jeder Zeit eine Ratenzahlungsvereinbarung nach eigenem Ermessen mit Ihnen zu treffen. Maßgeblich dabei ist, dass die Ratenhöhe so gewählt wird, dass die Forderung spätestens innerhalb von 12 Monaten ausgeglichen ist.

Mir wurde eine Ratenzahlung bewilligt. Warum wird dennoch mein Konto oder mein Arbeitslohn gepfändet?

Vollstreckungsmaßnahmen können auch dann vorgenommen werden, wenn eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen wurde. Dies dient lediglich der Sicherung der Forderung. Von den Sicherungsmaßnahmen wird kein Gebrauch gemacht, solange die Raten regelmäßig gezahlt werden.