Das Bundesamt für Justiz ist neben der Verkündung auch für die Normendokumentation zuständig. Hier wird nahezu das gesamte Bundesrecht ohne die Verwaltungsvorschriften konsolidiert, dokumentarisch umfassend erschlossen und in die Bundesrechtsdatenbank eingestellt. Diese enthält das Bundesrecht in seiner aktuell gültigen Fassung. Außerdem werden hierdurch die vorangegangenen Fassungen seit 1990 lückenlos, in vielen Fällen sogar seit dem Beginn der Dokumentation des Bundesrechts Ende 1978, nachgewiesen. Ferner beinhaltet die Bundesrechtsdatenbank diejenigen Normen, die zwar verkündet, aber noch nicht in Kraft getreten sind, den Einigungsvertrag und die als Bundesrecht fortgeltenden Vorschriften der ehemaligen DDR. Die technische Betreuung und der Vertrieb der Bundesrechtsdatenbank obliegen der juris GmbH.