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Aufgaben

Sowohl der Gesetzgeber als auch die Gerichte und Verwaltungsbehörden sind darauf an­ge­wiesen, auf Rechtsvorschriften und Gerichtsentscheidungen schnell und zuverlässig zugreifen zu können. Um dies zu ermöglichen, werden Gesetze und Verordnungen des Bundes genauso wie Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, der obersten Gerichtshöfe des Bundes sowie des Bundespatentgerichts gesammelt und in Datenbanken verfügbar gemacht. Dabei kommt es entscheidend auf die Qualität der Daten und ihrer Aufbereitung an. Gesetzgebung und Rechtsprechung können nur mit Rechtsinformationen arbeiten, deren Richtigkeit und Aktualität ständig geprüft und garantiert werden. Dies leistet das bestehende Rechts­in­formations­system des Bundes bereits heute in vorbildlicher Weise. Aber es muss weiterentwickelt werden, um den Möglichkeiten vernetzter Kommunikation über Staatsgrenzen hinweg auch in Zukunft Rechnung tragen zu können. Einen wichtigen Beitrag dazu leisten private Anbieter von Rechtsdatenbanken. Die Koordination der verschiedenen Weiterentwicklungen auch und gerade im internationalen Raum muss vom Bund selbst gesteuert werden.

Durch das Kompetenzzentrum wird das Wissen für die Inhalte und für die technischen Voraussetzungen in einer Arbeitseinheit zusammengefasst, die ein zukunftssicheres Rechtsinformationssystem des Bundes gewährleisten soll. Es soll eine technische Infrastruktur zur Verfügung gestellt werden, die einen reibungslosen Datenfluss garantiert. Dazu wirken Experten aus den verschiedenen Handlungsfeldern der Aufbereitung von Rechtsinformationen in inhaltlicher und technischer Hinsicht zusammen. Durch die Einbindung von Sachverstand aus den obersten Bundesgerichten wird auch die Dokumentationshoheit der Gerichte selbst wirksam gestärkt. Das Kompetenzzentrum ist außerdem Verbindungsstelle für die Europäische Union sowie die Bundesländer.

Es ist auch für die Pflege und Weiterentwicklung des Bürger-Portals Gesetze im Internet zuständig und bearbeitet diesbezügliche Anregungen, Hinweise und Anfragen.

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