Die Pauschalreiserichtlinie verpflichtet bestimmte Reiseveranstalter, die eine Pauschalreise verkaufen, Sicherheit für die Erstattung aller für gebuchte Reiseleistungen erbrachten Zahlungen zu leisten, die infolge einer Insolvenz nicht erbracht werden können. Wenn geklärt werden soll, ob ein Reiseveranstalter seiner Verpflichtung zur Insolvenzsicherung nachgekommen ist, kann das Bundesamt für Justiz (BfJ) als zentrale Kontaktstelle in Deutschland tätig werden.