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Pauschalreisen

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) ist die deutsche zentrale Kontaktstelle nach der Pau­schal­rei­se­richt­li­nie. Ihre Aufgabe ist es, zentralen Kontaktstellen anderer Staaten alle notwendige Informationen über die gesetzlichen Anforderungen an die Verpflichtung von Reiseveranstaltern und Vermittlern verbundener Reiseleistungen zur In­sol­venz­si­che­rung zur Verfügung zu stellen.

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