Das Bundesamt für Justiz ist die deutsche zentrale Kontaktstelle nach Artikel 18 Absatz 2 der Pauschalreiserichtlinie. Aufgabe des Bundesamts ist es, zentralen Kontaktstellen anderer Mitgliedstaaten und sonstiger Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (Norwegen, Island und Liechtenstein) alle notwendige Informationen über die gesetzlichen Anforderungen an die Verpflichtung von Reiseveranstaltern und Vermittlern verbundener Reiseleistungen zur Insolvenzsicherung zur Verfügung zu stellen.