In welchen Fällen hilft die Schlichtungsstelle Luftverkehr?
Die Schlichtungsstelle Luftverkehr schlichtet Streitigkeiten zwischen Fluggästen und Luftfahrtunternehmen mit einem Streitwert von mindestens 10,01 Euro bis 5.000 Euro. Voraussetzung dafür ist, dass der Flug nicht zu dienstlichen oder gewerblichen, sondern zu privaten Zwecken gebucht wurde.
Sollte die Fluggesellschaft der anerkannten privatrechtlichen Schlichtungsstelle – Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V. – angeschlossen sein, ist die hiesige Schlichtungsstelle Luftverkehr nicht zuständig. Nähere Informationen zur Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V. finden Sie unter:
Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V.
Die Schlichtungsstelle Luftverkehr kann helfen, wenn
- Ihr Flug annulliert wurde;
- Sie verspätet oder gar nicht befördert wurden;
- Sie in eine niedrigere Klasse herabgestuft wurden ("Downgrading");
- Ihr Reisegepäck zerstört, beschädigt, verloren oder verspätet befördert wurde;
- Sachen, die Sie mit sich geführt haben, zerstört, beschädigt oder verloren wurden;
- Pflichten bei der Beförderung von Fluggästen mit einer Behinderung oder eingeschränkten Mobilität verletzt wurden.
Das Schlichtungsverfahren wird u. a. abgelehnt, wenn
- Das Verfahren nicht vor einem deutschen Gericht durchgeführt werden kann;
- Sie die Forderung noch nicht unmittelbar gegenüber der Fluggesellschaft geltend gemacht haben und die Wartefrist von zwei Monaten nicht eingehalten wurde (es sei denn, die Fluggesell-schaft lehnt die Forderung vor Fristablauf ab);
- Sie sich zwischenzeitlich geeinigt haben;
- mit demselben Problem bereits eine andere zuständige Schlichtungsstelle oder ein Gericht befasst wurde;
- das Schlichtungsverfahren missbräuchlich in Gang gesetzt wurde.