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Schlichtungsstellen

Das Bundesamt für Justiz unterhält zwei behördliche Schlichtungsstellen, die sich in bestimmten Lebenslagen um eine außergerichtliche Streitbeilegung bemühen. So vermittelt die Schlichtungsstelle Luftverkehr zwischen Fluggast und Fluggesellschaft und die Schlichtungs-stelle Urheberrechts-Dienste zwischen Nutzenden bzw. Rechtsinhabenden und Diensteanbietern. Außerdem kann das BfJ private Schlichtungsstellen nach dem Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz anerkennen.

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