Das Bundesamt für Justiz unterhält zwei behördliche Schlichtungsstellen, die sich in bestimmten Lebenslagen um eine außergerichtliche Streitbeilegung bemühen. So vermittelt die Schlichtungsstelle Luftverkehr zwischen Fluggast und Fluggesellschaft und die Schlichtungs-stelle Urheberrechts-Dienste zwischen Nutzenden bzw. Rechtsinhabenden und Diensteanbietern. Außerdem kann das BfJ private Schlichtungsstellen nach dem Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz anerkennen.