Das Bundesamt für Justiz (BfJ) führt eine Liste qualifizierter Verbraucherverbände und eine Liste qualifizierter Einrichtungen für grenzüberschreitende Verbandsklagen nach dem Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) sowie eine Liste qualifizierter Wirtschaftsverbände nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).