Der Antrag auf Eintragung in die Liste qualifizierter Einrichtungen für grenzüberschreitende Verbandsklagen ist schriftlich beim Bundesamt für Justiz zu stellen. Zur Antragstellung ist ein Antragsformular vorgesehen, das neben weiteren Unterlagen vollständig ausgefüllt einzureichen ist.
Zur ordnungsgemäßen Prüfung der Eintragungsvoraussetzungen durch das Bundesamt für Justiz werden neben dem ausgefüllten Antragsformular folgende Unterlagen benötigt:
- Unterlagen, aus denen sich ergibt, wann die juristische Person entstanden ist und dass sie nicht aufgelöst wurde, wenn sie nicht im Vereins-, Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragen ist (vgl. Punkt I. im Antragsformular),
- Bescheinigung des zuständigen Finanzamts über die satzungsmäßigen Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit nach § 60a Abgabenordnung (sofern gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. Abgabenordnung verfolgt werden) (vgl. Punkt I. im Antragsformular),
- Angaben zum Zweck und zu den satzungsmäßigen Aufgaben der juristischen Person (vgl. Punkt II. im Antragsformular),
- aktuelle Satzung der juristischen Person (vgl. Punkt II. im Antragsformular),
- Bericht zu den Tätigkeiten der juristischen Person (vgl. Punkt III. im Antragsformular),
- Angaben und Unterlagen zu den internen Verfahren der juristischen Person (vgl. Punkt IV. im Antragsformular),
- Ausdrucke der Internetseiten, auf denen die Angaben nach § 4d Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 UKlaG veröffentlicht sind (vgl. Punkt V. im Antragsformular).