Die Eintragung einer qualifizierten Einrichtung in die Liste nach § 4d UKlaG ist aufzuheben, wenn
- die qualifizierte Einrichtung dies beantragt oder
- die Voraussetzungen für die Eintragung nach § 4d Absatz 2 nicht vorlagen oder weggefallen sind (vgl. § 4e Absatz 3 UKlaG)..
Der Antrag auf Aufhebung der Eintragung in der Liste ist schriftlich zu stellen. Zur Antragstellung ist ein Formular vorgesehen, das vollständig ausgefüllt einzureichen ist: