1. Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung (Art. 13 Absatz 1 Buchstabe c der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO))
Das Bundesamt für Justiz (BfJ), Liste qualifizierter Einrichtungen für grenzüberschreitende Verbandsklagen, 53094 Bonn, verarbeitet im Sinne von Artikel 4 Nummer 2 DSGVO personenbezogene Daten im Sinne des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e, Absatz 3 Buchstabe b DSGVO in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben. Diese Aufgaben umfassen unter anderem die Führung und Veröffentlichung der Liste qualifizierter Einrichtungen für grenzüberschreitende Verbandsklagen nach § 4d des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG).
2. Verarbeitung der Daten für einen anderen Zweck (Artikel 13 Absatz 3 DSGVO)
Die Daten werden nur für den Zweck verarbeitet, für den sie erhoben wurden.
3. Weiterleitung von Daten an Dritte (Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO)
Die Liste qualifizierter Einrichtungen für grenzüberschreitende Verbandsklagen nach § 4d UKlaG wird auf der Internetpräsenz des BfJ öffentlich bekanntgemacht. Eine Weiterleitung personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nicht.
4. Übermittlung von Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation (Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO)
Es besteht keine Absicht, personenbezogene Daten an eine Empfängerin oder einen Empfänger in einem Drittland (Staaten außerhalb der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum) oder eine internationale Organisation zu übermitteln.
5. Verpflichtung oder Obliegenheit zur Bereitstellung personenbezogener Daten (Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe e DSGVO)
Die Angaben nach § 4d Absatz 2 Satz 1 UKlaG sind gesetzlich erforderlich, um die Erfüllung der Eintragungsvoraussetzungen zu prüfen. Ohne die freiwillige Bereitstellung der Angaben erfolgt keine Eintragung bzw. kann eine Eintragung in der Liste qualifizierter Einrichtungen nicht fortbestehen.
Im Übrigen wird auf die allgemeine Datenschutzerklärung des BfJ verwiesen.