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Antragstellung

Der Antrag auf Eintragung in die Liste qualifizierter Verbraucherverbände ist schriftlich beim Bundesamt für Justiz zu stellen. Zur Antragstellung ist ein Antragsformular vorgesehen, das neben weiteren Unterlagen vollständig ausgefüllt einzureichen ist.

Zur ordnungsgemäßen Prüfung der Eintragungsvoraussetzungen durch das Bundesamt für Justiz werden neben dem ausgefüllten Antragsformular folgende Unterlagen benötigt:

  • aktuelle Satzung des Vereins
  • aktuelle Mitgliederliste, Nachweise über die Mitgliedschaft und ggf. zu Mitgliedsverbänden sowie Nachweise über die Zuwendungen an Mitglieder (vgl. II. im Antragsformular)
  • aktuelle Liste aller Vereinsorgane, Nachweise über die Zuwendungen an Organmitglieder und Mitglieder der einzelnen Vereinsorgane (vgl. III. im Antragsformular)
  • Bericht über die Tätigkeiten des Vereins, aktuelles Informationsmaterial und Beratungsprotokolle, Angaben zu bereits geltend gemachten Ansprüchen (vgl. IV. im Antragsformular)
  • Angaben zur Geschäftsstelle und zu Beratungszeiten, Angaben zu Personen, die für den Verein die im Antragsformular unter IV. genannten Tätigkeiten durchführen sowie Nachweise über Zuwendungen an diese Personen (vgl. V. im Antragsformular)
  • Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben des Vereins (vgl. VI. im Antragsformular)

Informationen zu den Eintragungsvoraussetzungen

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