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Antragstellung

Der Antrag auf Eintragung in die Liste qualifizierter Wirtschaftsverbände ist schriftlich beim Bundesamt für Justiz zu stellen. Zur Antragstellung ist ein Antragsformular vorgesehen, das neben weiteren Unterlagen vollständig ausgefüllt einzureichen ist.

Zur ordnungsgemäßen Prüfung der Eintragungsvoraussetzungen durch das Bundesamt für Justiz werden neben dem ausgefüllten Antragsformular folgende Unterlagen benötigt:

  • Unterlagen, aus denen sich ergibt, wann der Verband gegründet wurde und Rechtsfähigkeit erlangt hat und dass er als werbender rechtsfähiger Verband noch besteht
  • Kopie der gültigen Verbandssatzung / bei Vereinen: Aktuelle Vereinssatzung
  • Bei Vereinen: Kopie des Gründungsprotokolls sowie der Protokolle über die weiteren, bislang stattgefundenen Mitgliederversammlungen
  • aktuelle Unternehmerliste, Nachweise über die Mitgliedschaft und Unternehmereigenschaft und ggf. Nachweise über die Rechtsfähigkeit sowie Nachweise über die Zuwendungen an Mitgliedsunternehmer (vgl. II. im Antragsformular)
  • aktuelle Liste aller Verbandsorgane, Nachweise über die Zuwendungen an Organmitglieder und Mitglieder der einzelnen Verbandsorgane (vgl. III. im Antragsformular)
  • Bericht über die Tätigkeiten des Verbands, aktuelles Informationsmaterial und Beratungsprotokolle, Angaben zu bereits geltend gemachten Ansprüchen (vgl. IV. im Antragsformular)
  • Angaben zur Geschäftsstelle und zu Beratungszeiten, Angaben zu Personen, die für den Verband die im Fragebogen unter IV. genannten Tätigkeiten durchführen sowie Nachweise über Zuwendungen an diese Personen (vgl. V. im Antragsformular) Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben des Verbands (vgl. VI. im Antragsformular)

Informationen zu den Eintragungsvoraussetzungen

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