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Ergänzende Informationen zur Datenschutzerklärung des Bundesamts für Justiz

1. Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung (Art. 13 Absatz 1 Buchstabe c DSGVO)

Das Bundesamt für Justiz (BfJ), Klageregister, 53094 Bonn, verarbeitet im Sinne von Artikel 4 Nummer 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) personenbezogene Daten im Sinne des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe e, Absatz 3 Buchstabe b DSGVO in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben.

Diese Aufgabe umfasst die Führung des Registers für Musterfeststellungsklagen (Klageregister) nach § 609 Absatz 1 Satz 1, 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) alte Fassung. Nähere Angaben zur Datensicherheit ergeben sich aus § 609 Absatz 7 ZPO a. F. in Verbindung mit § 5 der Verordnung über das Register für Musterfeststellungsklagen (Musterfeststellungsklagenregister-Verordnung - MFKRegV).

2. Verarbeitung der Daten für einen anderen Zweck (Artikel 13 Absatz 3 DSGVO)

Die Daten werden nur für den Zweck verarbeitet, für den sie erhoben wurden.

3. Weiterleitung von Daten an Dritte (Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO)

Personenbezogene Daten werden an die Gerichte der Musterfeststellungsklage sowie an die Prozessbevollmächtigten der Kläger- und Beklagtenseite eines Musterfeststellungsverfahrens übermittelt, vgl. § 609 Absatz 5 und 6 ZPO a. F.

4. Übermittlung von Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation (Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO)

Es ist möglich, dass personenbezogene Daten der Verbraucher, welche sich zum Klageregister angemeldet haben, für ein Musterfeststellungsverfahren in einem Auszug nach § 609 Absatz 6 ZPO a. F. in ein Drittland, d.h. ein Land außerhalb der Europäischen Union, übermittelt werden müssen, weil diese Übermittlung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der Parteien des Musterfeststellungsverfahrens erforderlich ist. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn der Kläger bzw. Beklagte seinen Sitz in einem solchen Land hat. Das kann auch ein Land außerhalb der Europäischen Union sein, für das kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht.

Das BfJ unterrichtet die betroffenen Verbraucher über die Übermittlung ihrer Daten in ein Drittland und über die der Übermittlung zugrundeliegenden zwingenden berechtigen Interessen.

5. Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten (Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe a DSGVO)

Die im Klageregister zu einer Musterfeststellungsklage erfassten Angaben werden bis zum Schluss des dritten Jahres nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens aufbewahrt (vgl. § 609 Absatz 2 Satz 2 ZPO a. F.).

6. Verpflichtung oder Obliegenheit zur Bereitstellung personenbezogener Daten (Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe e DSGVO)

Werden die nach § 608 Absatz 1, 2 ZPO a. F. erforderlichen, freiwillig an das Bundesamt für Justiz zu übermittelnden Daten nicht bereitgestellt, kann eine Erfassung der Anmeldung im Register für Musterfeststellungsklagen nicht erfolgen.

7. Informationen zur elektronischen Anmeldung von Ansprüchen oder Rechtsverhältnissen eines Verbrauchers zu einer im Klageregister des BfJ öffentlich bekannt gemachten Musterfeststellungsklage

Personenbezogene Daten sind alle Daten im Sinne des Artikel 4 Nr. 1 DSGVO, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Hierzu zählen insbesondere die Angaben nach § 608 Absatz 2 ZPO a. F., die zur Eintragung in das Klageregister übermittelt werden.

Zu den personenbezogenen Daten zählen aber auch die Informationen über die Nutzung des Internetangebots. Bei jedem Besuch der Internetseite werden automatisch von dem Browser Informationen an den Server der Internetseite gesendet und temporär in sogenannten Logfiles gespeichert. Folgende Daten werden erhoben und bis zur automatisierten Löschung für maximal 30 Tage gespeichert:

  • IP-Adresse des anfragenden Rechners,
  • Browsertyp und -version,
  • verwendetes Betriebssystem,
  • Datum und Uhrzeit des Abrufs (Zeitstempel),
  • Anfragedetails und Zieladresse (Protokollversion, HTTP-Methode, Referrer, User Agent-String)
  • Name der abgerufenen Datei und übertragene Dateimenge (angefragte URL inklusive Query-String, Größe in Byte),
  • Meldung, ob der Abruf erfolgreich war (HTTP Status Code)

Die genannten Daten werden ausschließlich zur Gewährleistung der Systemsicherheit und -stabilität des Internetangebots verarbeitet. Die Daten werden nicht verwendet, um Rückschlüsse auf Personen zu ziehen.

Darüber hinaus werden zur Nutzung des Internetangebots sogenannte Sitzungscookies eingesetzt.

Cookies sind Dateien, die beim Besuch einer Internetseite vom Browser auf den anfragenden Rechner abgelegt werden. Die meisten Browser akzeptieren Cookies standardmäßig. Sie können über die Sicherheitseinstellungen des Browsers je Internetseite zugelassen oder blockiert werden.

Zur Nutzung des Internetangebots sind Sitzungscookies zwingend erforderlich.

Der Server des Internetangebots ordnet über das Sitzungscookie dem Browser für die Dauer des Besuchs eine eindeutige Sitzung zu, um mehrere zusammengehörende Anfragen an die Website unter dieser Sitzung zu bündeln. Eine Sitzung wird durch Abbrechen oder Abschließen eines Antrags, Schließen des Browsers oder spätestens nach 60 Minuten Inaktivität auf der Internetseite beendet. Das zugehörige Sitzungscookie wird mit Beendigung der Sitzung ungültig. Bei erneutem Besuch der Internetseite beginnt eine neue Sitzung und ein bestehendes Sitzungscookie wird durch ein neues überschrieben.

Im Übrigen wird auf die allgemeine Datenschutzerklärung des BfJ verwiesen.

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