Prüft das Bundesamt für Justiz meine Angaben zur Eintragung ins Klageregister?
Nein. Die gesetzlichen Vorgaben bestimmen, dass das Bundesamt für Justiz Ihre Angaben ohne inhaltliche Prüfung in das Klageregister einträgt. Die von Ihnen gemachten Angaben werden unverändert in das Register übertragen.