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Ausfüllanleitung

Hinweise zum Formular für die Anmeldung von Ansprüchen oder Rechtsverhält­nis­sen eines Verbrauchers zu einer im Klageregister des Bundesamts für Justiz öffentlich bekannt gemachten Musterfeststellungs­klage gemäß § 608 ZPO

Mit * gekennzeichnete Formularfelder sind Pflichtfelder, die Sie ausfüllen müssen. Nur wenn alle Pflichtfelder ausgefüllt sind, wird Ihre Anmeldung fristwahrend in das Klageregister eingetragen. Aus technischen Gründen sind einige Formularfelder auf 36 Zeichen begrenzt worden.


Bitte beachten Sie, dass das Bundesamt für Justiz Ihre Angaben nicht inhaltlich prüft.

I. Angaben zur Person

Tragen Sie bitte Ihren vollständigen Vornamen und Namen (keine Titel) sowie die Anschrift, unter der Sie aktuell gemeldet sind, ein. Bitte beachten Sie, dass nur Verbraucher zur Eintragung berechtigt sind. Unternehmer können keine Eintragungen vornehmen las­sen. Verbraucher ist, wer bei Erwerb des Anspruchs oder der Begründung des Rechtsverhältnisses nicht überwiegend im Rahmen seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit gehandelt hat. Wenn Sie z. B. als beruflich Selbstständiger einen Gegen­stand für ein Familienmitglied erworben haben, das diesen Gegenstand nicht für eine gewerbliche oder selbstständige beruf­liche Tätigkeit, sondern rein privat nutzt, dann haben Sie diesen Gegenstand als Verbraucher erworben. Somit können Sie Ihren Anspruch wirksam zur Eintragung in das Klageregister anmelden.

II. Vertreter

Diese Felder müssen Sie nur ausfüllen, wenn Sie in dem Verfahren zur Anmeldung in das Klageregister vertreten werden bzw. wenn Sie diese Anmeldung als Vertreter ausfüllen. Dies können nicht nur Rechtsanwälte sein. Hier wären zum Beispiel auch die gesetz­lichen Vertreter eines Minderjährigen (Eltern) einzutragen, wenn er der Anspruchsberechtigte ist. Bitte beachten Sie, dass das Bundesamt für Justiz eine Bestätigung der Eintragung in das Klageregister mit den von Ihnen gemachten Angaben auch an den von Ihnen angegebenen Vertreter versendet.

III. Angaben zur Musterfeststellungsklage

Die Eingabefelder für das Gericht der Musterfeststellungsklage, das Aktenzeichen und die genaue Bezeichnung des Beklagten sind bereits vorausgefüllt. Überprüfen Sie bitte genau, ob die voreingetragenen Daten zu der Klage gehören, zu der Sie eine Eintragung in das Klageregister anmelden möchten.

IV. Gegenstand und Grund des geltend gemachten Anspruchs oder des Rechtsverhältnisses

Der öffentlichen Bekanntmachung der Musterfeststellungsklage können Sie entnehmen, welche/-s Feststellungsziel/-e der Kläger des Musterfeststellungsverfahrens verfolgt. Ihre Ansprüche oder Rechtsverhältnisse, die Sie zum Klageregister anmelden möchten, müssen von diesen Feststellungszielen abhängen.

Beschreiben Sie hier genau und eindeutig den Sachverhalt, der Ihrem Anspruch zugrunde liegt. Erklären Sie dabei, inwiefern Ihr An­spruch oder Rechtsverhältnis von den Feststellungszielen der Musterfeststellungsklage abhängt. Beschreiben Sie das tatsächliche Geschehen, z. B.: Welcher Gegenstand ist betroffen? Welcher Vertrag liegt zugrunde? Was ist passiert? Durch Ihre konkrete Dar­le­gung des Sachverhalts soll Ihr Anspruch individualisiert werden. Rechtliche Ausführungen sind nicht erforderlich. Ihre Ausführungen sollten sich auf maximal 2.500 Zeichen beschränken.

V. Betrag der Forderung

Wenn es sich bei dem von Ihnen erhobenen Anspruch um die Zahlung einer Geldsumme handelt, können Sie hier Angaben zur Höhe des Betrags machen. Die Angabe ist freiwillig.

VI. Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben

Überprüfen Sie vor dem Absenden des Formulars, ob Ihre Angaben vollständig und richtig sind. Setzen Sie danach bitte das Kreuz in das entsprechende Kästchen, indem Sie es anklicken. Damit versichern Sie die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben.

Geben Sie am Ende des Formulars bitte an, wer das Formular ausgefüllt hat.

Eine fristgerechte Anmeldung ist bis zum Ablauf des Tages vor Beginn des ersten Termins vor dem zuständigen Oberlandesgericht möglich. Den Verhandlungstermin können Sie den öffentlichen Bekanntmachungen auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz entnehmen.

Sie können Ihren Antrag auch wieder zurücknehmen. Damit die Bindungswirkung Ihrer Anmeldung entfällt, muss die Rücknahme bis zum Ablauf des Tages des Beginns der mündlichen Verhandlung erfolgen. Für die Rücknahme der Anmeldung wird auf der Internet­seite des Bundesamts für Justiz ebenfalls ein Formular zur Verfügung gestellt.

Bitte beachten Sie, dass es für die fristgerechte Anmeldung und Rücknahme auf den rechtzeitigen Eingang Ihrer Erklärung beim Bundesamt für Justiz ankommt.

VII. Bestätigung der Eintragung in das Klageregister

Alsbald nach Eintragung Ihrer Anmeldung in das Klageregister erhalten Sie unaufgefordert per Post eine Bestätigung über die Ein­tragung. Bitte sehen Sie bis dahin von Nachfragen ab. In der Bestätigung sind Ihre persönlichen Daten sowie die Klage, zu der Sie Ihre Ansprüche angemeldet haben, angegeben.