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Mitteilung über die Ergänzung von Angaben zu Gegenstand und Grund des Anspruchs oder des Rechtsverhältnisses im Klageregister
Sollten Sie das Geschäftszeichen nicht mehr zur Hand haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Die Angaben hierzu sollten nicht mehr als 2500 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) umfassen.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Angaben ohne inhaltliche Prüfung unter dem Datum des Eingangs in das Klageregistereingetragen-werden.