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Mitteilung über die Rechtsnachfolge durch Erbfall zur Eintragung in das Klageregister
Sollten Sie das Geschäftszeichen nicht mehr zur Hand haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Sie können einen oder beliebig viele Rechtsnachfolger (im Fall einer Erbengemeinschaft) mitteilen.
Sollten Sie die Angaben von mehreren Rechtsnachfolgern (im Fall einer Erbengemeinschaft) mitteilen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Angaben ohne inhaltliche Prüfung unter dem Datum des Eingangs in das Klageregistereingetragen-werden.