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Antragsformular

Gebäudefoto des Bundesamts für Justiz

Rücknahme der Anmeldung zur Eintragung in das Klageregister

Mit diesem Vordruck können Sie Ihre Anmeldung zur Eintragung in das Klageregister bis zum Ablauf des Tages des Beginns der mündlichen Verhandlung zurücknehmen (§ 608 Absatz 3 ZPO).

Ohne Angabe des Geschäftszeichens ist keine Bearbeitung möglich! Das Geschäftszeichen finden Sie auf der Eingangsbestätigung Ihrer Anmeldung. (* = Pflichtfeld)

Sollten Sie das Geschäftszeichen nicht mehr zur Hand haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Angaben, die Sie zur Eintragung in das Klageregister angemeldet haben:

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass Ihre Angaben ohne inhaltliche Prüfung unter dem Datum des Eingangs in das Klageregister eingetragen werden.

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