Das Bundesamt für Justiz (BfJ) führt das Register für Musterfeststellungsklagen (Klageregister). Rechtliche Grundlage für das Klageregister ist § 609 der Zivilprozessordnung (ZPO) alte Fassung. Das Gesetz bündelt die Rechtsverfolgung geschädigter Verbraucherinnen und Verbraucher gegen Unternehmen. Das Klageregister verbindet die Ansprüche der einzelnen Geschädigten mit der Musterfeststellungsklage. Klagebefugt sind, unter bestimmten zusätzlichen Voraussetzungen, ausschließlich qualifizierte Einrichtungen nach § 4 Absatz 2 des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG) alte Fassung. Hierzu gehören unter anderem Verbraucherverbände.
Das Klageregister wurde durch das Verbandsklageregister abgelöst. Vor dem 13. Oktober 2023 bei Gericht anhängig gemachte Musterfeststellungsklagen werden jedoch nach alter Rechtslage fortgeführt. Sie werden künftig gemeinsam mit den Verbandsklagen im Verbandsklageregister geführt. Informationen zu den Musterfeststellungsklagen nach alter Rechtslage finden Sie auf dieser Seite und den weiterführenden Seiten. Welches Recht auf eine Klage Anwendung findet, können Sie dem Verbandsklageregister entnehmen.
Nach öffentlicher Bekanntmachung einer Musterfeststellungsklage auf der Internetseite des BfJ können Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Ansprüche oder Rechtsverhältnisse, die von den Feststellungzielen der Musterfeststellungsklage abhängen, zur Eintragung in das Klageregister anmelden (siehe "Verfahren für Verbraucherinnen und Verbraucher").
Die Anmeldung ist kostenfrei. Für die beschleunigte Eintragung wird empfohlen, das vom BfJ bereitgestellte Online-Formular zu verwenden. Für jede Musterfeststellungsklage wird ein eigenes Anmeldeformular im Bereich "Öffentliche Bekanntmachungen im Verbandsklageregister" bereitgestellt.