Wurde die einstweilige Verfügung erlassen, ohne dass der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung der Antragsgegnerin bzw. dem Antragsgegner zugestellt wurde, so hat die Antragstellerin bzw. der Antragsteller ergänzend die Zustellung der einstweiligen Verfügung im Verbandsklageregister bekanntzumachen. Hierfür wird folgendes Formular bereitgestellt:
Gerichte können die folgenden Muster zur Veranlassung öffentlicher Bekanntmachungen im Zusammenhang mit einer einstweiligen Verfügung verwenden:
- Bekanntmachung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (PDF, 203KB, Datei ist barrierefrei)
- Bekanntmachung des Erlasses einer einstweiligen Verfügung (PDF, 430KB, Datei ist barrierefrei)
- Bekanntmachung der Beendigung des Verfahrens (PDF, 72KB, Datei ist barrierefrei)
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Berichtigung oder Änderung einer öffentlichen Bekanntmachung (PDF, 143KB, Datei ist barrierefrei)