Öffentliche Bekanntmachung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gemäß § 6a Absatz 1 und Absatz 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 04.01.2024
Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf
Aktenzeichen: I-20 UKl 4/23
2. Bezeichnung des Antragstellers
Antragsteller: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.
gesetzlicher Vertreter: Wolfgang Schuldzinski
Straße und Hausnummer: Mintropstraße 27
PLZ und Ort: 40215 Düsseldorf
Land: Bundesrepublik Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Karimi.legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Straße und Hausnummer: Kurfürstendamm 137
PLZ und Ort: 10711 Berlin
Land: Bundesrepublik Deutschland
3. Bezeichnung des Antraggegners
Antragsgegner: Meta Platforms Ireland Limited
gesetzlicher Vertreter: Yvonne Cunnane, Maria-Begona Fallon, David Harris, Anne O'Leary
Straße und Hausnummer: Merrion Road
PLZ und Ort: D0e X2K5 Dublin 4
Land: Irland
anwaltlich vertreten durch: Wilmer cutler Pickering Hale and Dorr LLP
Straße und Hausnummer: Ulmenstraße 37-39
PLZ und Ort: 60325 Frankfurt am Main
Land: Bundesrepublik Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, die Anlass des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist
Folgende Handlungen der Antragsgegnerin bei entgeltlichen Verträgen über die werbefreie Nutzung auf der Webseite "www.facebook.com" und in den App-Anwendungen "Facebook" und "Instagram" werden beanstandet:
1. die Bezeichnung des Bestellbuttons lediglich mit "Abonnieren"
2. das Fehlen eines Kündigungsbuttons
5. Eingangs des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung beim Gericht
Datum: 07.12.2023
6. Fall des § 6a Absatz 1 Satz 1 UKlaG: Zustellung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung an den Antragsgegner
Datum: 12.12.2023
7. Beendigung des Verfahrens
Datum der Bekanntmachung: 22.02.2024
Datum der Beendigung: 08. Februar 2024
Art der Beendigung: Urteil
Rechtskräftige Entscheidung:
Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung, bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 EUR, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, der Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder der Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, wobei die Ordnungshaft am jeweiligen gesetzlichen Vertreter der Antragstellerin zu vollziehen ist, untersagt, im Rahmen geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbrauchern auf der Webseite "www.facebook.com“und in den App-Anwendungen "Facebook“ und "Instagram“ für die Betriebssysteme iOS und Android, die den Abschluss von entgeltlichen Abonnements zur werbefreien Nutzung der Dienste Facebook und Instagram in Form von Dauerschuldverhältnissen auf elektronischem Wege ermöglichen, den Bestellprozess so zu gestalten, dass Verbraucher die Bestellung durch das Auslösen einer Schaltfläche tätigen, ohne dass diese Schaltfläche mit nichts anderem als den Worten "zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist, wenn dies geschieht wie nachfolgend abgebildet:
"Abonnieren"
oder
"Weiter zur Zahlung".
Im Übrigen wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.