Navigation und Service

Einstweilige Verfügung

Öffentliche Bekanntmachung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. 6a Absatz 1 und Absatz 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 11.01.2024

Gericht: Landgericht Konstanz

Aktenzeichen: 8 O 29/23 KfH

2. Bezeichnung des Antragstellers

Antragsteller: EuroConsum e.V.

gesetzlicher Vertreter: vertreten durch die Vorständin Iwona E. Szczeblewski

Straße und Hausnummer: Karthäuserstr. 7-9

PLZ und Ort: 34117 Kassel

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwalt Guido Bockamp

Straße und Hausnummer: Treppenstraße 5

PLZ und Ort: 34117 Kassel

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Antraggegners

Antragsgegner: Buchinger Wilhelmi Development & Holding GmbH

gesetzlicher Vertreter: vertreten durch die Geschäftsführer Oliver Hitzler, Katharina Ana Rohrer-Zaiser, Leonard Carl Helmut Wilhelmi und Victor Wilhelmi

Straße und Hausnummer: Wilhelm-Beck-Str. 27

PLZ und Ort: 88662 Überlingen

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwalt Roland Wiring

Straße und Hausnummer: Stadthausbrücke 1-3

PLZ und Ort: 20355 Hamburg

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, die Anlass des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist

Die Antragsgegnerin habe im geschäftlichen Verkehr als Unternehmer gegenüber dem Verbraucher handelnd am 29.11.2023 auf der unter der URL www.buchinger-wilhelmi-shop.com erreichbaren Internetseite. für die Lebensmittel 1.1. „FASTENBOX“ mit der gesundheitsbezogenen Angabe (Health Claim)
1.1.1. „Es ist weithin anerkannt, dass das Fasten dabei helfen kann, überschüssiges Fett und Gewicht zu verlieren, Insulinresistenzen zu verringern sowie den Blutdruck und Fett- und Glukosestoffwechsel zu normalisieren. Auch können Entzündungen und entzündungsbedingte Schmerzzustände abklingen. Mit unserer FASTENBOX können die positiven Effekte nach einer Fastenkur in einer unserer Buchinger Wilhelmi Kliniken in Ihrem geschäftigen Alltag so lange wie möglich erhalten bleiben.“
und
1.1.2. „Weil die in der Box enthaltenen pflanzlichen Nahrungsmittel sehr wenige Kalorien und Kohlenhydrate, dafür einen hohen Anteil Fette, und wenig Proteine liefern, gelangt Ihr Körper trotzdem in die Ketose. […] Die Ketose ist eine Stoffwechsellage, die die Regeneration von Zellen fördern kann.“
und
1.2. „Reset-Box“ mit der gesundheitsbezogenen Angabe (Health Claim) „Die ebenso schmackhaften wie bekömmlichen Gerichte liefern wichtige Nährstoffe.“ geworben, ohne dass der Health Claim durch Aufnahme in die Listen nach Artikeln 13 und/oder 14 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (EUHealth-Claims-Verordnung – HCVO) zugelassen wurde.

5. Eingang des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung beim Gericht

Datum: 27.12.2023

6. Fall des § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 1 Satz 1 UKlaG: Zustellung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung an den Antragsgegner

Datum: 29.12.2023

7. Beendigung des Verfahrens

Datum der Bekanntmachung: 30.04.2024

Datum der Beendigung: 08.02.2024

Art der Beendigung: Rücknahme des Antrags