Öffentliche Bekanntmachung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gemäß § 6a Absatz 1 und Absatz 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 15.01.2024
Gericht: Kammergericht Berlin
Aktenzeichen: 5 MK 1/23
2. Bezeichnung des Antragstellers
Antragsteller: EuroConsum e.V.
gesetzlicher Vertreter: Vorständin Iwona E. Szczeblewski
Straße und Hausnummer: Prozessabteilung, Karthäuserstraße 7 - 9
PLZ und Ort: 34117 Kassel
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Gesellschaft für Prozessführung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Straße und Hausnummer: Treppenstraße 5
PLZ und Ort: 34117 Kassel
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Antraggegners
Antragsgegner: Mitte Meer Online GmbH
gesetzlicher Vertreter: Geschäftsführer Norberto C. Codarin
Straße und Hausnummer: Freienwalder Straße 37
PLZ und Ort: 13359 Berlin
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwälte JBB Jaschinski Biere Brexl Part mbB
Straße und Hausnummer: Christinenstraße 18/19
PLZ und Ort: 10119 Berlin
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, die Anlass des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist
Der Antragsteller trägt vor, er sei ein Verbraucherschutzverband. Er nimmt die Antragsgegnerin, welche nach Vortrag des Antragstellers ein Handelsgewerbe für den Groß- und Einzelhandel mit Lebensmitteln insbesondere im Internet betreibt, auf die Unterlassung von Werbung in Anspruch, nämlich
1.Der Antragsgegnerin wird es bei Meidung eines für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsmittels, nämlich…
Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten, insgesamt von höchstens zwei Jahren, oder Ordnungsgeld von bis zu 250.000 € (falls dieses Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann, ersatzweise Ordnungshaft), wobei eine Ordnungshaft im Falle der Festsetzung gegen eine juristische Person an der zur Vertretung berufenen natürlichen Person zu vollstrecken ist, verboten im geschäftlichen Verkehr als Unternehmer gegenüber dem Verbraucher für das Lebensmittel Honig, wie enthalten in „Blütenhonig - La Granja San Francisco“,
[es folgt eine Einlichtung]
mit der gesundheitsbezogenen Aussage (Health Claim) „Honig findet außerdem weitverbreitet Anwendung zur Bekämpfung von Erkältungen oder Magen Darm Beschwerden.“
[es folgt eine weitere Einlichtung]
zu werben, ohne, dass der Health Claim durch Aufnahme in die Listen nach Artikeln 13 und/oder 14 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (Health-Claims-Verordnung – HCVO) zugelassen wurde, wenn dies geschieht wie am 11.09.2023 auf der unter der URL https://shop.mitte-meer.de erreichbaren Internetseite.
5. Eingang des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung beim Gericht
Datum: 13.10.2023
6. Fall des § 6a Absatz 1 Satz 1 UKlaG: Zustellung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung an den Antragsgegner
Datum: 28.12.2023
7. Beendigung des Verfahrens
Datum der Bekanntmachung: 18.03.2024
Datum der Beendigung: 13.02.2024
Art der Beendigung: Anerkenntnisurteil
Rechtskräftige Entscheidung:
1.
Die Antragsgegnerin wird im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsmittels, nämlich Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten, insgesamt von höchstens zwei Jahren, oder Ordnungsgeld von bis zu 250.000 € (falls dieses Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann, ersatzweise Ordnungshaft), wobei eine Ordnungshaft im Falle der Festsetzung gegen eine juristische Person an der zur Vertretung berufenen natürlichen Person zu vollstrecken ist, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr als Unternehmer gegenüber dem Verbraucher für das Produkt „Honig“, wie enthalten in „Blütenhonig – La Granja San Francisco“, [es folgt ein Bild] mit der Angabe „Honig findet außerdem weitverbreitet Anwendung zur Bekämpfung von Erkältungen oder Magen Darm Beschwerden.“ [es folgt ein Bild] zu werben, wenn dies geschieht wie am 11.09.2023 auf der unter der URL https://shop.mitte-meer.de erreichbaren Internetseite.
2.
Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen.