Öffentliche Bekanntmachung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gemäß § 6a Absatz 1 und Absatz 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 16.01.2024
Gericht: Oberlandesgericht Bamberg
Aktenzeichen: 3 UKl 4/23 e
2. Bezeichnung des Antragstellers
Antragsteller: EuroConsum e.V.
gesetzlicher Vertreter: Vorständin Iwona E. Szczeblewski
Straße und Hausnummer: Karthäuserstraße 7-9
PLZ und Ort: 34117 Kassel
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: GfP Gesellschaft für Prozessführung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Straße und Hausnummer: Treppenstraße 5
PLZ und Ort: 34117 Kassel
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Antraggegners
Erster Antragsgegner: Lorenz Diederichs
Zweite Antragsgegnerin: Carolin Kracmer
Dritter Antragsgegner: Stephan Lüger
Straße und Hausnummer: Tal 30
PLZ und Ort: 80331 München
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Tandler & Partner Rechtsanwälte PartG
Straße und Hausnummer: Marienplatz 21
PLZ und Ort: 80331 München
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, die Anlass des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist
Die Antragsgegner bewarben im Internet ein Lebensmittel als ebenso gesunde wie leckere Trinkmahlzeit für zwischendurch. Neben guten Zutaten und einem feinen Bananengeschmack soll der Drink auch mit einer Extra-Portion gute Laune versorgen. Denn Bananen seien nicht nur nahrhaft, sie würden auch das Glückshormon Serotonin enthalten. Mit dem Drink bleibe man bis zu 5 Stunden satt. So könne man den Körper ganz einfach mit der notwendigen Energie und allen Nährstoffen versorgen, die er braucht. Sie boten dieses Lebensmittel zum Kauf an, ohne, dass die genannten Angaben durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit geprüft und durch die Europäische Kommission in die Listen nach Artikeln 13 und/oder 14 der Verordnung ( EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über nährweit- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel ( Health- Claims-Verordnung — HCVO) aufgenommen worden wäre.
5. Eingang des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung beim Gericht
Datum: 15.12.2023
6. Fall des § 6a Absatz 1 Satz 1 UKlaG: Zustellung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung an den Antragsgegner
Datum: 04.01.2024
7. Beendigung des Verfahrens
Datum der Bekanntmachung: 20.02.2024
Datum der Beendigung: 17.01.2024
Art der Beendigung: Zurückweisung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung
Rechtskräftige Entscheidung: Urteil vom 17.01.2024 (PDF, 98KB, Datei ist barrierefrei)