Öffentliche Bekanntmachung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gemäß § 6a Absatz 1 und Absatz 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 01.02.2024
Gericht: Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg
Aktenzeichen: 3 UKl 3/23
2. Bezeichnung des Antragstellers
Antragsteller: EuroConsum e.V.
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch die Vorständin Iwona E. Szczeblewski - Prozessabteilung
Straße und Hausnummer: Karthäuserstraße 7-9
PLZ und Ort: 34117 Kassel
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: GfP Gesellschaft für Prozessführung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Straße und Hausnummer: Florentiner Platz, Treppenstraße 5
PLZ und Ort: 34117 Kassel
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Antraggegners
Antragsgegner: KIS Handels GmbH
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Geschäftsführer Michael Keppner
Straße und Hausnummer: Fitness Shop Hamburg, Kieler Straße 272
PLZ und Ort: 22525 Hamburg
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwälte RST
Straße und Hausnummer: Jarrestraße 2
PLZ und Ort: 22303 Hamburg
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, die Anlass des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist
Der Antragsteller ist eine qualifizierte Einrichtung. Die behaupteten Zuwiderhandlungen sind die Bewerbung von Lebensmitteln mit "BETA ECDYSTERON“, ohne dabei die Vorgaben der Health-Claims Verordnung VO (EG) Nr. 1924/2006 (HCVO) einzuhalten. Der Antragsteller stützt seinen Unterlassungsanspruch auf § 2 Abs. 1 UKIaG i.V.m. Art. 10 Abs. 1 HCVO.
5. Eingang des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung beim Gericht
Datum: 11.12.2023
6. Fall des § 6a Absatz 1 Satz 1 UKlaG: Zustellung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung an den Antragsgegner
Datum: 13.12.2023