Öffentliche Bekanntmachung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. 6a Absatz 1 und Absatz 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 13.02.2024
Gericht: Landgericht Aschaffenburg
Aktenzeichen: 2 HK O 5/24
2. Bezeichnung des Antragstellers
Antragsteller: Deutsche Umwelthilfe e. V.
gesetzlicher Vertreter: Prof. Dr. Harald Kächele, Burkhard Jäkel und Carl-Wilhelm Bodenstein-Dresler
Straße und Hausnummer: Fritz-Reichle-Ring 4
PLZ und Ort: 78315 Radolfzell
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwältin Juliane Schütt, M. A.
Straße und Hausnummer: Mauerstraße 83/84
PLZ und Ort: 10117 Berlin
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Antraggegners
Antragsgegner: Gödert Immobilien GmbH
gesetzlicher Vertreter: Dorothea Gödert-Stegmann
Straße und Hausnummer: Frohsinnstraße 29
PLZ und Ort: 63739 Aschaffenburg
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, die Anlass des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist
Die Antragsgegnerin makelt gewerbsmäßig mit Immobilien. In der Wochenendausgabe des "Main-Echos" vom 13./14.2024 warb die Antragsgegnerin für ein renovierungsbedürftiges Einfamilienhaus in Kleinostheim. Bis auf das Baujahr enthielt die Anzeige keinerlei Angaben aus dem Energieausweis für das Gebäude, stattdessen die Bemerkung "EA in Vorbereitung". Für das Objekt lag jedoch bereits zu diesem Zeitpunkt ein bis zum 20.10.2033 gültiger Energieausweis vor, der am 21.10.2023 ausgestellt worden war.
5. Eingang des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung beim Gericht
Datum: 06.02.2024
6. Erlass der einstweiligen Verfügung (§ 6a Absatz 1 Satz 2 Hs. 2 UKlaG)
Datum: 07.02.2024
7. Beendigung des Verfahrens
Datum der Bekanntmachung: 15.02.2024
Datum der Beendigung: 07.02.2024
Art der Beendigung: Erlass der einstweiligen Verfügung gemäß Antrag
Rechtskräftige Entscheidung: Beschluss vom 07.02.2024 (PDF, 132KB, Datei ist barrierefrei)