Öffentliche Bekanntmachung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gemäß § 6a Absatz 1 und Absatz 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 25.04.2024
Gericht: Oberlandesgericht Bamberg
Aktenzeichen: 3 UKl 5/24 e
2. Bezeichnung des Antragstellers
Antragsteller: Pro Rauchfrei e.V.
gesetzlicher Vertreter: Mitglied des Vorstandes Stephan Weinberger
Straße und Hausnummer: Leopoldstraße 104
PLZ und Ort: 80802 München
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwalt Wolfgang Wiesheier
Straße und Hausnummer: Königstraße 132
PLZ und Ort: 90762 Fürth
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Antraggegners
Antragsgegner: VivaPLAN Zur Post Altötting GmbH
gesetzlicher Vertreter: Geschäftsführer Thomas Weidlich
Straße und Hausnummer: Talblick 2
PLZ und Ort: 93152 Nittendorf
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, die Anlass des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist
Die Antragsgegnerin habe in einem Bereich ihrer Gaststätte das Rauchen geduldet bzw. gestattet.
Die Antragsgegnerin habe im geschäftlichen Verkehr selbst oder durch Dritte im Internet für Tabakerzeugnisse geworben, ohne dass die Voraussetzungen einer Ausnahme nach § 19 II 2 Nr. 1 TabakerzG oder § 19 II 2 Nr. 2 TabakerzG vorlagen.
5. Eingang des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung beim Gericht
Datum: 05.03.2024
6. Fall des § 6a Absatz 1 Satz 2 bis 5 UKlaG: Erlass der einstweiligen Verfügung ohne vorherige Zustellung an den Antragsgegner
6.1. Erlass der einstweiligen Verfügung (§ 6a Absatz 1 Satz 2 Hs. 2 UKlaG)
Datum: 13.03.2024
6.2. Zustellung der einstweiligen Verfügung (§ 6a Absatz 1 Satz 3 UKlaG)
Datum: 17.04.2024
7. Beendigung des Verfahrens
Datum der Bekanntmachung: 10.07.2024
Datum der Beendigung: 13.03.2024
Art der Beendigung: Erlass der einstweiligen Verfügung gemäß Antrag
Rechtskräftige Entscheidung:
Beschluss vom 13.03.2024 (PDF, 127KB, Datei ist barrierefrei)