Öffentliche Bekanntmachung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gemäß § 6a Absatz 1 und Absatz 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 08.05.2024
Gericht: Hanseatisches Oberlandesgericht
Aktenzeichen: 5 UKl 2/24
2. Bezeichnung des Antragstellers
Antragsteller: EuroConsum e.V.
Straße und Hausnummer: Karthäuserstraße 7-9
PLZ und Ort: 34117 Kassel
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: GfP Gesellschaft für Prozessführung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Straße und Hausnummer: Treppenstrasse (Florentiner Platz) 5
PLZ und Ort: 34117 Kassel
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Antraggegners
Antragsgegner: Iwan BUDNIKOWSKY GmbH & Co. KG
Straße und Hausnummer: Budnikowsky-Twiete 7
PLZ und Ort: 22041 Hamburg
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Heuking, Kühn, Lüer, Wojtek
Straße und Hausnummer: Magnusstraße 13
PLZ und Ort: 50672 Köln
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, die Anlass des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist
Im geschäftlichen Verkehr gegenüber dem Verbraucher unter Angabe eines Preises Waren in Fertigpackungen nach Gewicht oder Länge anzubieten oder als Anbieter solcher Waren gegenüber Verbrauchern unter Angabe von Preisen zu werben, ohne dabei (auch) den Preis je Mengeneinheit (sog. Grundpreis) unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar anzugeben,
1.1. wobei die Mengeneinheit für den Grundpreis bei Ware, die nach Gewicht beworben bzw. angeboten wird, 1 Kilogramm beträgt, wenn dies geschieht wie am 07.03.2024 in einer Filiale der Antragsgegnerin bei
1.1.1. Ferrero Küsschen Schoko-Hase Brownie Style, 70 g
und/oder
1.1.2. Ferrero Rocher Schoko-Ei Zartbitter, 100 g
und/oder
1.1.3. Tony's Chocolonely 12 Schoko-Ostereier Box, 150 g
und/oder
1.1.4. Tony's Chocolonely, Karamel Meersalz, 180 g
und/oder
1.2. wobei die Mengeneinheit für den Grundpreis bei Ware, die nach Länge beworben bzw. angeboten wird, 1 Meter beträgt, wenn dies geschieht wie am 07.03.2024 in einer Filiale der Antragsgegnerin bei Stylex Packpapier, 5 m x 70 cm.
5. Eingang des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung beim Gericht
Datum: 05.04.2024
6. Fall des § 6a Absatz 1 Satz 2 bis 5 UKlaG: Erlass der einstweiligen Verfügung ohne vorherige Zustellung an den Antragsgegner
6.1. Erlass der einstweiligen Verfügung (§ 6a Absatz 1 Satz 2 Hs. 2 UKlaG)
Datum: 25.04.2024
6.2. Zustellung der einstweiligen Verfügung (§ 6a Absatz 1 Satz 3 UKlaG)
Datum: 29.04.2024
7. Beendigung des Verfahrens
Datum der Bekanntmachung: 17.10.2024
Datum der Beendigung: 25.04.2024
Art der Beendigung: Beschluss
Rechtskräftige Entscheidung: Beschluss vom 25.04.2024 (PDF, 4MB, Datei ist barrierefrei)