Öffentliche Bekanntmachung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. 6a Absatz 1 und Absatz 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 10.05.2024
Gericht: Landgericht Waldshut-Tiengen
Aktenzeichen: 3 O 3/24 KfH
2. Bezeichnung des Antragstellers
Antragsteller: EuroConsum e.V.
Straße und Hausnummer: Karthäuserstr. 7-9
PLZ und Ort: 34117 Kassel
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: GfP Gesellschaft für Prozessführung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Straße und Hausnummer: Treppenstraße 5
PLZ und Ort: 34117 Kassel
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Antraggegners
Antragsgegner: Badische Staatsbrauerei Rothaus Aktiengesellschaft
Straße und Hausnummer: Rothaus 1
PLZ und Ort: 79865 Grafenhausen
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, die Anlass des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist
Die Antragsgegnerin habe im geschäftlichen Verkehr als Unternehmer gegenüber dem Verbraucher Waren in Fertigpackungen nach Gewicht angeboten und/oder als Anbieter solche Waren unter Angabe eines Preises beworben, ohne dabei (auch) den Preis je Mengeneinheit (sog. Grundpreis) unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar anzugeben, wobei die Mengeneinheit für den Grundpreis bei Ware, die nach Gewicht beworben bzw. angeboten wird, 1 Kilogramm ist, soweit nicht ausnahmsweise nach § 4 Abs. 3 PAngV keine Pflicht zur Angabe des Grundpreises besteht.
5. Eingang des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung beim Gericht
Datum: 19.04.2024
6. Fall des § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 1 Satz 1 UKlaG: Zustellung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung an den Antragsgegner
Datum: 25.04.2024
7. Beendigung des Verfahrens
Datum der Bekanntmachung: 25.06.2024
Datum der Beendigung: 26.04.2024
Art der Beendigung: Anerkenntnisurteil (PDF, 403KB, Datei ist barrierefrei)