Öffentliche Bekanntmachung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 1 und Absatz 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 09.09.2024
Gericht: Landgericht Heidelberg
Aktenzeichen: 11 O 24/24 KfH
2. Bezeichnung des Antragstellers
Antragsteller: EuroConsum e.V. Service Juridique
gesetzlicher Vertreter: organschaftlich vertreten durch: Iwona Szczeblewki (Vorständin)
Straße und Hausnummer: Karthäuserstraße 7-9
PLZ und Ort: 34117 Kassel
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: GfP Gesellschaft für Prozessführung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Praxisgruppe Kollektiver Rechtsschutz
Straße und Hausnummer: Treppenstraße 5
PLZ und Ort: 34117 Kassel
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Antraggegners
Antragsgegner: Gabriela Shinkara Kostak
Straße und Hausnummer: Semmelweisstraße 13
PLZ und Ort: 74889 Sinsheim
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwalt Eberhard Karlstetter
Straße und Hausnummer: Mittlerer Rainbrunnen 8
PLZ und Ort: 74909 Meckesheim
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, die Anlass des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist
Der passiven Verfahrenspartei wird es bei Meidung eines für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsmittels, nämlich…
Ordnungshaft oder
Ordnungsgeld von bis zu 250.000 € (falls dieses Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann: Ersatzhaft), wobei eine Ordnungs- bzw. Ersatzhaft im Falle der Festsetzung gegen eine juristische Person an dem zur Vertretung berufenen Organmitglied zu vollstrecken ist, verboten, sich im geschäftlichen Verkehr gegenüber Verbrauchenden als Psychotherapeut bzw. Psychotherapeutin zu bezeichnen, ohne zur Führung der Berufsbezeichnung "Psychotherapeutin" bzw. "Psychotherapeut" berechtigt zu sein, wenn dies geschieht, wie am 30.04.2024 auf den Internetseiten www.ganimedheidelberg.de und/oder www.5-stern.de und/oder www.lovelybooks.de und/oder www.newslichter.de.
5. Eingang des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung beim Gericht
Datum: 24.05.2024
6. Fall des § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 1 Satz 2 bis 5 UKlaG: Erlass der einstweiligen Verfügung ohne vorherige Zustellung an den Antragsgegner
6.1. Erlass der einstweiligen Verfügung (§ 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 1 Satz 2 Hs. 2 UKlaG)
Datum: 28.05.2024
6.2. Zustellung der einstweiligen Verfügung (§ 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 1 Satz 3 UKlaG)
Datum: 24.07.2024