Öffentliche Bekanntmachung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gemäß § 6a Absatz 1 und Absatz 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 07.01.2025
Gericht: Oberlandesgericht Karlsruhe
Aktenzeichen: 6 UKl 3/24
2. Bezeichnung des Antragstellers
Antragsteller: Pro Rauchfrei e. V.
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Vorstand
Straße und Hausnummer: Leopoldstraße 104
PLZ und Ort: 80802 München
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwalt Wolfgang Wiesheier
Straße und Hausnummer: Königstraße 132
PLZ und Ort: 90762 Fürth
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Antragsgegners
Antragsgegner: Jennifer Kaiser
Straße und Hausnummer: Waldstraße 172
PLZ und Ort: 68305 München
Land: Deutschland
4. Angabe der behaupteten Zuwiderhandlung, die Anlass des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist
Außenwerbung für Tabakerzeugnisse beim Betrieb einer Tankstelle, wenn dies geschieht wie in einer im Antrag wiedergegebenen Abbildung (Außentür mit Aufkleber, der drei Tabakerhitzer der Marke Iqos Iluma und vier Packungen mit Tabaksticks der Marke Terea abbildete. Die Abbildungen waren mit den Texten "Dein Moment. Dein Tabakgenuss. Mit IQOS ILUMA." und "Hier oder auf IQOS.com erhältlich." versehen, außerdem mit der Angabe "TEREA 7€ 20 STK".)
5. Eingang des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung beim Gericht
Datum: 29.11.2024
6. Fall des § 6a Absatz 1 Satz 2 bis 5 UKlaG: Erlass der einstweiligen Verfügung ohne vorherige Zustellung an den Antragsgegner
6.1. Erlass der einstweiligen Verfügung (§ 6a Absatz 1 Satz 2 Hs. 2 UKlaG)
Datum: 17.12.2024