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Einstweilige Verfügung

Öffentliche Bekanntmachung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m § 6a Absatz 1 und Absatz 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 30.12.2024

Gericht: Oberlandesgericht Karlsruhe

Aktenzeichen: 6 UKl 4/24

2. Bezeichnung des Antragstellers

Antragsteller: Pro Rauchfrei e. V.

gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Vorstand

Straße und Hausnummer: Leopoldstraße 104

PLZ und Ort: 80802 München

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwalt Wolfgang Wiesheier

Straße und Hausnummer: Königstraße 132

PLZ und Ort: 90762 Fürth

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Antragsgegners

Antragsgegner: Jason Tezer

Straße und Hausnummer: Im Hagen 2

PLZ und Ort: 69181 Leimen

Land: Deutschland

4. Angabe der behaupteten Zuwiderhandlung, die Anlass des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist

Außenwerbung beim Betrieb einer Tankstelle für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter, wenn dies geschieht wie in im Antrag wiedergegebenen Abbildungen

(1: Aufkleber mit dem Logo und dem Schriftzug der E-Zigaretten-Marke "VEEV one", einem Exemplar dieser E-Zigarette, mehreren Nachfüllbehältern und den Texten "Tanke Geschmack!", "Premium-Vape mit Pod-System" und "VEEV ONE Gerät 9,99€"; 2: innerhalb des Raumes, aber fast unmittelbar am Fenster und so, dass es vollständig von außen eingesehen werden kann, an einem der Fensterelemente der Vorderfront ein in der Fachsprache als digitale Info-Stele bezeichnetes Gerät [Digital Signage], bestehend aus einem Rahmen aus Metall und einem rechteckigen elektronischen Display, auf welchem in zeitlichem Abstand wechselnde Bilder angezeigt werden, darin als zweites und viertes Bild: [2] Packung mit Tabak zum Selberdrehen der Marke "Paramount" und zwei Packungen mit Zigaretten der selben Marke, alle mit dem Schriftzug und Logo von "Paramount" und mit Preisangaben versehen, [4] der Text "SO GENIESST DU GÜNSTIG" und im unteren Bereich der Text "Rauchen ist tödlich".)

5. Eingang des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung beim Gericht

Datum: 29.11.2024

6. Fall des § 6a Absatz 1 Satz 2 bis 5 UKlaG: Erlass der einstweiligen Verfügung ohne vorherige Zustellung an den Antragsgegner

6.1. Erlass der einstweiligen Verfügung (§ 6a Absatz 1 Satz 2 Hs. 2 UKlaG)

Datum: 17.12.2024