Öffentliche Bekanntmachung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m § 6a Absatz 1 und Absatz 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 30.12.2024
Gericht: Oberlandesgericht Karlsruhe
Aktenzeichen: 6 UKl 4/24
2. Bezeichnung des Antragstellers
Antragsteller: Pro Rauchfrei e. V.
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Vorstand
Straße und Hausnummer: Leopoldstraße 104
PLZ und Ort: 80802 München
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwalt Wolfgang Wiesheier
Straße und Hausnummer: Königstraße 132
PLZ und Ort: 90762 Fürth
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Antragsgegners
Antragsgegner: Jason Tezer
Straße und Hausnummer: Im Hagen 2
PLZ und Ort: 69181 Leimen
Land: Deutschland
4. Angabe der behaupteten Zuwiderhandlung, die Anlass des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist
Außenwerbung beim Betrieb einer Tankstelle für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter, wenn dies geschieht wie in im Antrag wiedergegebenen Abbildungen
(1: Aufkleber mit dem Logo und dem Schriftzug der E-Zigaretten-Marke "VEEV one", einem Exemplar dieser E-Zigarette, mehreren Nachfüllbehältern und den Texten "Tanke Geschmack!", "Premium-Vape mit Pod-System" und "VEEV ONE Gerät 9,99€"; 2: innerhalb des Raumes, aber fast unmittelbar am Fenster und so, dass es vollständig von außen eingesehen werden kann, an einem der Fensterelemente der Vorderfront ein in der Fachsprache als digitale Info-Stele bezeichnetes Gerät [Digital Signage], bestehend aus einem Rahmen aus Metall und einem rechteckigen elektronischen Display, auf welchem in zeitlichem Abstand wechselnde Bilder angezeigt werden, darin als zweites und viertes Bild: [2] Packung mit Tabak zum Selberdrehen der Marke "Paramount" und zwei Packungen mit Zigaretten der selben Marke, alle mit dem Schriftzug und Logo von "Paramount" und mit Preisangaben versehen, [4] der Text "SO GENIESST DU GÜNSTIG" und im unteren Bereich der Text "Rauchen ist tödlich".)
5. Eingang des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung beim Gericht
Datum: 29.11.2024
6. Fall des § 6a Absatz 1 Satz 2 bis 5 UKlaG: Erlass der einstweiligen Verfügung ohne vorherige Zustellung an den Antragsgegner
6.1. Erlass der einstweiligen Verfügung (§ 6a Absatz 1 Satz 2 Hs. 2 UKlaG)
Datum: 17.12.2024