Öffentliche Bekanntmachung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gemäß § 6a Absatz 1 und Absatz 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 27.12.2024
Gericht: Oberlandesgericht Karlsruhe
Aktenzeichen: 6 UKl 2/24
2. Bezeichnung des Antragstellers
Antragsteller: Pro Rauchfrei e. V.
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Vorstand
Straße und Hausnummer: Leopoldstraße 104
PLZ und Ort: 80802 München
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwalt Wolfgang Wiesheier
Straße und Hausnummer: Königstraße 132
PLZ und Ort: 90762 Fürth
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Antragsgegners
Antragsgegner: Fitim Haxhaj
Straße und Hausnummer: Neckarauer Straße 98
PLZ und Ort: 68199 Mannheim
Land: Deutschland
4. Angabe der behaupteten Zuwiderhandlung, die Anlass des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist
Außenwerbung beim Betrieb einer Tankstelle für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter, wenn dies geschieht wie in im Antrag wiedergegebenen zwei Abbildungen (1. Aufkleber an Eingangsschiebetür, der das Logo und den Schriftzug der E-Zigaretten-Marke "VEEV one", ein Exemplar dieser E-Zigarette, mehrere Nachfüllbehälter und die Texte "Tanke Geschmack!", "Premium-Vape mit Pod-System" und "VEEV ONE Gerät 9,99€"; 2. Von außen einsehbar am Fenster: Logo der Zigarettenmarke "John Player Special", der Text "DEIN GESCHMACK DEINE WAHL" und im unteren Bereich der Text "Rauchen ist tödlich".)
5. Eingang des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung beim Gericht
Datum: 29.11.2024
6. Fall des § 6a Absatz 1 Satz 2 bis 5 UKlaG: Erlass der einstweiligen Verfügung ohne vorherige Zustellung an den Antragsgegner
6.1. Erlass der einstweiligen Verfügung (§ 6a Absatz 1 Satz 2 Hs. 2 UKlaG)
Datum: 17.12.2024