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Einstweilige Verfügung

Öffentliche Bekanntmachung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gemäß § 6a Absatz 1 und Absatz 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 27.12.2024

Gericht: Oberlandesgericht Karlsruhe

Aktenzeichen: 6 UKl 2/24

2. Bezeichnung des Antragstellers

Antragsteller: Pro Rauchfrei e. V.

gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Vorstand

Straße und Hausnummer: Leopoldstraße 104

PLZ und Ort: 80802 München

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwalt Wolfgang Wiesheier

Straße und Hausnummer: Königstraße 132

PLZ und Ort: 90762 Fürth

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Antragsgegners

Antragsgegner: Fitim Haxhaj

Straße und Hausnummer: Neckarauer Straße 98

PLZ und Ort: 68199 Mannheim

Land: Deutschland

4. Angabe der behaupteten Zuwiderhandlung, die Anlass des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist

Außenwerbung beim Betrieb einer Tankstelle für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter, wenn dies geschieht wie in im Antrag wiedergegebenen zwei Abbildungen (1. Aufkleber an Eingangsschiebetür, der das Logo und den Schriftzug der E-Zigaretten-Marke "VEEV one", ein Exemplar dieser E-Zigarette, mehrere Nachfüllbehälter und die Texte "Tanke Geschmack!", "Premium-Vape mit Pod-System" und "VEEV ONE Gerät 9,99€"; 2. Von außen einsehbar am Fenster: Logo der Zigarettenmarke "John Player Special", der Text "DEIN GESCHMACK DEINE WAHL" und im unteren Bereich der Text "Rauchen ist tödlich".)

5. Eingang des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung beim Gericht

Datum: 29.11.2024

6. Fall des § 6a Absatz 1 Satz 2 bis 5 UKlaG: Erlass der einstweiligen Verfügung ohne vorherige Zustellung an den Antragsgegner

6.1. Erlass der einstweiligen Verfügung (§ 6a Absatz 1 Satz 2 Hs. 2 UKlaG)

Datum: 17.12.2024