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Einstweilige Verfügung

Öffentliche Bekanntmachung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gemäß § 6a Absatz 1 und Absatz 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 04.01.2024

Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf

Aktenzeichen: I-20 UKl 4/23

2. Bezeichnung des Antragstellers

Antragsteller: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.

gesetzlicher Vertreter: Wolfgang Schuldzinski

Straße und Hausnummer: Mintropstraße 27

PLZ und Ort: 40215 Düsseldorf

Land: Bundesrepublik Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Karimi.legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Straße und Hausnummer: Kurfürstendamm 137

PLZ und Ort: 10711 Berlin

Land: Bundesrepublik Deutschland

3. Bezeichnung des Antraggegners

Antragsgegner: Meta Platforms Ireland Limited

gesetzlicher Vertreter: Yvonne Cunnane, Maria-Begona Fallon, David Harris, Anne O'Leary

Straße und Hausnummer: Merrion Road

PLZ und Ort: D0e X2K5 Dublin 4

Land: Irland

anwaltlich vertreten durch: Wilmer cutler Pickering Hale and Dorr LLP

Straße und Hausnummer: Ulmenstraße 37-39

PLZ und Ort: 60325 Frankfurt am Main

Land: Bundesrepublik Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, die Anlass des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist

Folgende Handlungen der Antragsgegnerin bei entgeltlichen Verträgen über die werbefreie Nutzung auf der Webseite "www.facebook.com" und in den App-Anwendungen "Facebook" und "Instagram" werden beanstandet:
1. die Bezeichnung des Bestellbuttons lediglich mit "Abonnieren"
2. das Fehlen eines Kündigungsbuttons

5. Eingangs des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung beim Gericht

Datum: 07.12.2023

6. Fall des § 6a Absatz 1 Satz 1 UKlaG: Zustellung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung an den Antragsgegner

Datum: 12.12.2023

7. Beendigung des Verfahrens

Datum der Bekanntmachung: 22.02.2024

Datum der Beendigung: 08. Februar 2024

Art der Beendigung: Urteil

Rechtskräftige Entscheidung:

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung, bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 EUR, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, der Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder der Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, wobei die Ordnungshaft am jeweiligen gesetzlichen Vertreter der Antragstellerin zu vollziehen ist, untersagt, im Rahmen geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbrauchern auf der Webseite "www.facebook.com“und in den App-Anwendungen "Facebook“ und "Instagram“ für die Betriebssysteme iOS und Android, die den Abschluss von entgeltlichen Abonnements zur werbefreien Nutzung der Dienste Facebook und Instagram in Form von Dauerschuldverhältnissen auf elektronischem Wege ermöglichen, den Bestellprozess so zu gestalten, dass Verbraucher die Bestellung durch das Auslösen einer Schaltfläche tätigen, ohne dass diese Schaltfläche mit nichts anderem als den Worten "zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist, wenn dies geschieht wie nachfolgend abgebildet:
"Abonnieren"
oder
"Weiter zur Zahlung".

Im Übrigen wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.