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Einstweilige Verfügung

Öffentliche Bekanntmachung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gemäß § 6a Absatz 1 und Absatz 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 16.01.2024

Gericht: Oberlandesgericht Bamberg

Aktenzeichen: 3 UKl 4/23 e

2. Bezeichnung des Antragstellers

Antragsteller: EuroConsum e.V.

gesetzlicher Vertreter: Vorständin Iwona E. Szczeblewski

Straße und Hausnummer: Karthäuserstraße 7-9

PLZ und Ort: 34117 Kassel

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: GfP Gesellschaft für Prozessführung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Straße und Hausnummer: Treppenstraße 5

PLZ und Ort: 34117 Kassel

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Antraggegners

Erster Antragsgegner: Lorenz Diederichs

Zweite Antragsgegnerin: Carolin Kracmer

Dritter Antragsgegner: Stephan Lüger

Straße und Hausnummer: Tal 30

PLZ und Ort: 80331 München

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Tandler & Partner Rechtsanwälte PartG

Straße und Hausnummer: Marienplatz 21

PLZ und Ort: 80331 München

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, die Anlass des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist

Die Antragsgegner bewarben im Internet ein Lebensmittel als ebenso gesunde wie leckere Trinkmahlzeit für zwischendurch. Neben guten Zutaten und einem feinen Bananengeschmack soll der Drink auch mit einer Extra-Portion gute Laune versorgen. Denn Bananen seien nicht nur nahrhaft, sie würden auch das Glückshormon Serotonin enthalten. Mit dem Drink bleibe man bis zu 5 Stunden satt. So könne man den Körper ganz einfach mit der notwendigen Energie und allen Nährstoffen versorgen, die er braucht. Sie boten dieses Lebensmittel zum Kauf an, ohne, dass die genannten Angaben durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit geprüft und durch die Europäische Kommission in die Listen nach Artikeln 13 und/oder 14 der Verordnung ( EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über nährweit- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel ( Health- Claims-Verordnung — HCVO) aufgenommen worden wäre.

5. Eingang des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung beim Gericht

Datum: 15.12.2023

6. Fall des § 6a Absatz 1 Satz 1 UKlaG: Zustellung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung an den Antragsgegner

Datum: 04.01.2024

7. Beendigung des Verfahrens

Datum der Bekanntmachung: 20.02.2024

Datum der Beendigung: 17.01.2024

Art der Beendigung: Zurückweisung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung

Rechtskräftige Entscheidung: Urteil vom 17.01.2024 (PDF, 98KB, Datei ist barrierefrei)