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Einstweilige Verfügung

Öffentliche Bekanntmachung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. 6a Absatz 1 und Absatz 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 13.02.2024

Gericht: Landgericht Aschaffenburg

Aktenzeichen: 2 HK O 5/24

2. Bezeichnung des Antragstellers

Antragsteller: Deutsche Umwelthilfe e. V.

gesetzlicher Vertreter: Prof. Dr. Harald Kächele, Burkhard Jäkel und Carl-Wilhelm Bodenstein-Dresler

Straße und Hausnummer: Fritz-Reichle-Ring 4

PLZ und Ort: 78315 Radolfzell

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwältin Juliane Schütt, M. A.

Straße und Hausnummer: Mauerstraße 83/84

PLZ und Ort: 10117 Berlin

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Antraggegners

Antragsgegner: Gödert Immobilien GmbH

gesetzlicher Vertreter: Dorothea Gödert-Stegmann

Straße und Hausnummer: Frohsinnstraße 29

PLZ und Ort: 63739 Aschaffenburg

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, die Anlass des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist

Die Antragsgegnerin makelt gewerbsmäßig mit Immobilien. In der Wochenendausgabe des "Main-Echos" vom 13./14.2024 warb die Antragsgegnerin für ein renovierungsbedürftiges Einfamilienhaus in Kleinostheim. Bis auf das Baujahr enthielt die Anzeige keinerlei Angaben aus dem Energieausweis für das Gebäude, stattdessen die Bemerkung "EA in Vorbereitung". Für das Objekt lag jedoch bereits zu diesem Zeitpunkt ein bis zum 20.10.2033 gültiger Energieausweis vor, der am 21.10.2023 ausgestellt worden war.

5. Eingang des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung beim Gericht

Datum: 06.02.2024

6. Erlass der einstweiligen Verfügung (§ 6a Absatz 1 Satz 2 Hs. 2 UKlaG)

Datum: 07.02.2024

7. Beendigung des Verfahrens

Datum der Bekanntmachung: 15.02.2024

Datum der Beendigung: 07.02.2024

Art der Beendigung: Erlass der einstweiligen Verfügung gemäß Antrag

Rechtskräftige Entscheidung: Beschluss vom 07.02.2024 (PDF, 132KB, Datei ist barrierefrei)