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Einstweilige Verfügung

Öffentliche Bekanntmachung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gemäß § 6a Absatz 1 und Absatz 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 25.04.2024

Gericht: Oberlandesgericht Bamberg

Aktenzeichen: 3 UKl 5/24 e

2. Bezeichnung des Antragstellers

Antragsteller: Pro Rauchfrei e.V.

gesetzlicher Vertreter: Mitglied des Vorstandes Stephan Weinberger

Straße und Hausnummer: Leopoldstraße 104

PLZ und Ort: 80802 München

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwalt Wolfgang Wiesheier

Straße und Hausnummer: Königstraße 132

PLZ und Ort: 90762 Fürth

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Antraggegners

Antragsgegner: VivaPLAN Zur Post Altötting GmbH

gesetzlicher Vertreter: Geschäftsführer Thomas Weidlich

Straße und Hausnummer: Talblick 2

PLZ und Ort: 93152 Nittendorf

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, die Anlass des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist

Die Antragsgegnerin habe in einem Bereich ihrer Gaststätte das Rauchen geduldet bzw. gestattet.
Die Antragsgegnerin habe im geschäftlichen Verkehr selbst oder durch Dritte im Internet für Tabakerzeugnisse geworben, ohne dass die Voraussetzungen einer Ausnahme nach § 19 II 2 Nr. 1 TabakerzG oder § 19 II 2 Nr. 2 TabakerzG vorlagen.

5. Eingang des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung beim Gericht

Datum: 05.03.2024

6. Fall des § 6a Absatz 1 Satz 2 bis 5 UKlaG: Erlass der einstweiligen Verfügung ohne vorherige Zustellung an den Antragsgegner

6.1. Erlass der einstweiligen Verfügung (§ 6a Absatz 1 Satz 2 Hs. 2 UKlaG)

Datum: 13.03.2024

6.2. Zustellung der einstweiligen Verfügung (§ 6a Absatz 1 Satz 3 UKlaG)

Datum: 17.04.2024

7. Beendigung des Verfahrens

Datum der Bekanntmachung: 10.07.2024

Datum der Beendigung: 13.03.2024

Art der Beendigung: Erlass der einstweiligen Verfügung gemäß Antrag

Rechtskräftige Entscheidung:

Beschluss vom 13.03.2024 (PDF, 127KB, Datei ist barrierefrei)