Navigation und Service

Einstweilige Verfügung

Öffentliche Bekanntmachung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. 6a Absatz 1 und Absatz 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 10.05.2024

Gericht: Landgericht Waldshut-Tiengen

Aktenzeichen: 3 O 3/24 KfH

2. Bezeichnung des Antragstellers

Antragsteller: EuroConsum e.V.

Straße und Hausnummer: Karthäuserstr. 7-9

PLZ und Ort: 34117 Kassel

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: GfP Gesellschaft für Prozessführung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Straße und Hausnummer: Treppenstraße 5

PLZ und Ort: 34117 Kassel

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Antraggegners

Antragsgegner: Badische Staatsbrauerei Rothaus Aktiengesellschaft

Straße und Hausnummer: Rothaus 1

PLZ und Ort: 79865 Grafenhausen

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, die Anlass des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist

Die Antragsgegnerin habe im geschäftlichen Verkehr als Unternehmer gegenüber dem Verbraucher Waren in Fertigpackungen nach Gewicht angeboten und/oder als Anbieter solche Waren unter Angabe eines Preises beworben, ohne dabei (auch) den Preis je Mengeneinheit (sog. Grundpreis) unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar anzugeben, wobei die Mengeneinheit für den Grundpreis bei Ware, die nach Gewicht beworben bzw. angeboten wird, 1 Kilogramm ist, soweit nicht ausnahmsweise nach § 4 Abs. 3 PAngV keine Pflicht zur Angabe des Grundpreises besteht.

5. Eingang des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung beim Gericht

Datum: 19.04.2024

6. Fall des § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 1 Satz 1 UKlaG: Zustellung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung an den Antragsgegner

Datum: 25.04.2024

7. Beendigung des Verfahrens

Datum der Bekanntmachung: 25.06.2024

Datum der Beendigung: 26.04.2024

Art der Beendigung: Anerkenntnisurteil (PDF, 403KB, Datei ist barrierefrei)