Öffentliche Bekanntmachung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gemäß § 6a Absatz 1 und Absatz 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 11.07.2024
Gericht: Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen: 6 U (UKla) 194/23
2. Bezeichnung des Antragstellers
Antragsteller: EuroConsum e.V.
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch die Vorständin Iwona E. Szczeblewski
Straße und Hausnummer: Karthäuserstraße 7-9
PLZ und Ort: 34117 Kassel
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: GFP Gesellschaft für Prozessführung
Straße und Hausnummer: Treppenstraße 5
PLZ und Ort: 34117 Kassel
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Antraggegners
Antragsgegner: Qaterjy GbR
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch die Gesellschafter Mohamad-Qusama Qaterjy
Straße und Hausnummer: Hardenbergstraße 15
PLZ und Ort: 60327 Frankfurt am Main
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwalt Krischan Lang
Straße und Hausnummer: Goethestraße 21
PLZ und Ort: 60313 Frankfurt am Main
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, die Anlass des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist
Die behaupteten Zuwiderhandlungen sind das Angebot und/oder die Bewerbung von Waren in Fertigpackungen nach Gewicht, ohne dabei (auch) den Preis je Mengeneinheit (sog. Grundpreis) unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar anzugeben (§ 4 Abs. 1 S. 1, § 5 Abs. 1 S. 1 PAngV) sowie das Angebot von Lebensmitteln zum Kauf, ohne dabei vor Abschluss eines Vertrages ein Zutatenverzeichnis im Sinne und nach Maßgabe der Lebensmittel-Informations-Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV) aufzuführen.
5. Eingang des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung beim Gericht
Datum: 06.12.2023
6. Fall des § 6a Absatz 1 Satz 1 UKlaG: Zustellung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung an den Antragsgegner
Datum: 20.12.2023