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Einstweilige Verfügung

Öffentliche Bekanntmachung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gemäß § 6a Absatz 1 und Absatz 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 11.07.2024

Gericht: Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Aktenzeichen: 6 U (UKla) 194/23

2. Bezeichnung des Antragstellers

Antragsteller: EuroConsum e.V.

gesetzlicher Vertreter: vertreten durch die Vorständin Iwona E. Szczeblewski

Straße und Hausnummer: Karthäuserstraße 7-9

PLZ und Ort: 34117 Kassel

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: GFP Gesellschaft für Prozessführung

Straße und Hausnummer: Treppenstraße 5

PLZ und Ort: 34117 Kassel

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Antraggegners

Antragsgegner: Qaterjy GbR

gesetzlicher Vertreter: vertreten durch die Gesellschafter Mohamad-Qusama Qaterjy

Straße und Hausnummer: Hardenbergstraße 15

PLZ und Ort: 60327 Frankfurt am Main

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwalt Krischan Lang

Straße und Hausnummer: Goethestraße 21

PLZ und Ort: 60313 Frankfurt am Main

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, die Anlass des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist

Die behaupteten Zuwiderhandlungen sind das Angebot und/oder die Bewerbung von Waren in Fertigpackungen nach Gewicht, ohne dabei (auch) den Preis je Mengeneinheit (sog. Grundpreis) unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar anzugeben (§ 4 Abs. 1 S. 1, § 5 Abs. 1 S. 1 PAngV) sowie das Angebot von Lebensmitteln zum Kauf, ohne dabei vor Abschluss eines Vertrages ein Zutatenverzeichnis im Sinne und nach Maßgabe der Lebensmittel-Informations-Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV) aufzuführen.

5. Eingang des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung beim Gericht

Datum: 06.12.2023

6. Fall des § 6a Absatz 1 Satz 1 UKlaG: Zustellung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung an den Antragsgegner

Datum: 20.12.2023