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Einstweilige Verfügung

Öffentliche Bekanntmachung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. 6a Absatz 1 und Absatz 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 20.02.2025

Gericht: Landgericht Stuttgart

Aktenzeichen: 37 O 94/24 KfH

2. Bezeichnung des Antragstellers

Antragsteller: Deutsche Umwelthilfe e. V.

gesetzlicher Vertreter: vertreten durch die Bundesgeschäftsführer Barbara Metz, Sascha Müller-Kraenner und Jürgen Resch

Straße und Hausnummer: Fritz-Reichle-Ring 4

PLZ und Ort: 78315 Radolfzell

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: LUMENS Rechtsanwälte

Straße und Hausnummer: Mauerstraße 83/84

PLZ und Ort: 10117 Berlin

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Antragsgegners

Antragsgegner: win-win GmbH

gesetzlicher Vertreter: vertreten durch die Geschäftsführerin Antonie Hildenbrandt-Berger

Straße und Hausnummer: Gutenbergstraße 6

PLZ und Ort: 70176 Stuttgart

Land: Deutschland

4. Angabe der behaupteten Zuwiderhandlung, die Anlass des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist

Unterlassungsansprüche gem. §§ 8 Abs. 1, 3 Abs. 1, 5a Abs. 1, 5b Abs. 4 UWG in Verbindung mit § 87 Abs. 1 GEG:
Anzeigen für nach dem GEG kennzeichnungspflichtige Immobilien, für die zu diesem Zeitpunkt ein Energieausweis vorlag, vor deren Vermietung zu veröffentlichen, ohne in den Immobilienanzeigen auch die im Energieausweis angegebenen Informationen

  • zur Art des Energieausweises,
  • dem Wert des Endenergiebedarfs oder Endenergieverbrauchs für das Gebäude
  • dem wesentlicher Energieträger für die Heizung des Gebäudes
  • zum Baujahr und
  • zur Energieeffizienzklasse

anzugeben.

5. Eingang des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung beim Gericht

Datum: 17.12.2024

6. Fall des § 6a Absatz 1 Satz 2 bis 5 UKlaG: Erlass der einstweiligen Verfügung ohne vorherige Zustellung an den Antragsgegner

6.1. Erlass der einstweiligen Verfügung (§ 6a Absatz 1 Satz 2 Hs. 2 UKlaG)

Datum: 18.12.2024

6.2. Datum Zustellung der einstweiligen Verfügung (§ 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 1 Satz 3 UKlaG)

Datum: 23.12.2024