Öffentliche Bekanntmachung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. 6a Absatz 1 und Absatz 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 20.02.2025
Gericht: Landgericht Stuttgart
Aktenzeichen: 37 O 94/24 KfH
2. Bezeichnung des Antragstellers
Antragsteller: Deutsche Umwelthilfe e. V.
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch die Bundesgeschäftsführer Barbara Metz, Sascha Müller-Kraenner und Jürgen Resch
Straße und Hausnummer: Fritz-Reichle-Ring 4
PLZ und Ort: 78315 Radolfzell
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: LUMENS Rechtsanwälte
Straße und Hausnummer: Mauerstraße 83/84
PLZ und Ort: 10117 Berlin
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Antragsgegners
Antragsgegner: win-win GmbH
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch die Geschäftsführerin Antonie Hildenbrandt-Berger
Straße und Hausnummer: Gutenbergstraße 6
PLZ und Ort: 70176 Stuttgart
Land: Deutschland
4. Angabe der behaupteten Zuwiderhandlung, die Anlass des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist
Unterlassungsansprüche gem. §§ 8 Abs. 1, 3 Abs. 1, 5a Abs. 1, 5b Abs. 4 UWG in Verbindung mit § 87 Abs. 1 GEG:
Anzeigen für nach dem GEG kennzeichnungspflichtige Immobilien, für die zu diesem Zeitpunkt ein Energieausweis vorlag, vor deren Vermietung zu veröffentlichen, ohne in den Immobilienanzeigen auch die im Energieausweis angegebenen Informationen
- zur Art des Energieausweises,
- dem Wert des Endenergiebedarfs oder Endenergieverbrauchs für das Gebäude
- dem wesentlicher Energieträger für die Heizung des Gebäudes
- zum Baujahr und
- zur Energieeffizienzklasse
anzugeben.
5. Eingang des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung beim Gericht
Datum: 17.12.2024
6. Fall des § 6a Absatz 1 Satz 2 bis 5 UKlaG: Erlass der einstweiligen Verfügung ohne vorherige Zustellung an den Antragsgegner
6.1. Erlass der einstweiligen Verfügung (§ 6a Absatz 1 Satz 2 Hs. 2 UKlaG)
Datum: 18.12.2024
6.2. Datum Zustellung der einstweiligen Verfügung (§ 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 1 Satz 3 UKlaG)
Datum: 23.12.2024