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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 13.12.2023

Gericht: Oberlandesgericht Braunschweig

Aktenzeichen: 8 UKl 1/23

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände - Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

gesetzlicher Vertreter: Vereinsvorständin Ramona Pop

Straße und Hausnummer: Rudi-Dutschke-Straße 17

PLZ und Ort: 10969 Berlin

Land: Deutschland


anwaltlich vertreten durch: Susanne Fitzner

Straße und Hausnummer: Ehrenbergstraße 23

PLZ und Ort: 14195 Berlin

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: Wild und Wurzel Solar UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG

gesetzlicher Vertreter: Wild und Wurzel Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), diese vertreten durch ihren Geschäftsführer Dr. Gunther Marx

Straße und Hausnummer: Am Kirchenholz 4

PLZ und Ort: 38685 Langelsheim

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung gegen die die Klage gerichtet ist

1) Werbung mit Preisen für Solarprodukte mit der Angabe steuerfrei oder zum Nullsteuersatz, ohne dass dabei erkennbar wird, dass der Nullsteuersatz an die Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 UStG geknüpft ist; keine Hinweise zur Einbeziehung und zur Höhe der Umsatzsteuer in der Nähe der Angebote; fehlerhafte und unvollständige Angaben zum Nullsteuersatz für Solarprodukte

2) Einsatz von Cookies, um Informationen auf den Endgeräten der Verbraucher:innen zu speichern und Informationen, die bereits auf dem Endgerät der Verbraucher:innen gespeichert sind, abzurufen, bevor von diesen eine wirksame Einwilligung eingeholt wurde

3) Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Verträge über den Kauf von Solartechnik, die mit Verbraucher:innen geschlossen werden, mit denen diese bestätigen, privater Insekten & Nützlingskäufer oder gewerblicher Kunde zur Erzeugung elektrischer Energie und entsprechender Waren wie Solarmodule, Inverter etc., zu sein; nach § 309 Nr. 12 b BGB unzulässige Beweislastumkehr

4) Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Verträge über den Kauf von Solartechnik, die mit Verbraucher:innen geschlossen werden, mit denen diese bestätigen, dass die Bestellung von Waren zum Nullsteuersatz als "gewerblicher Einkauf zur gewerb lichen Produktion von elektrischer Energie" gilt; nach § 309 Nr. 12 b BGB unzulässige Beweislastumkehr

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 02.11.2023

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 24.11.2023