Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 04.01.2024
Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf
Aktenzeichen: I-20 UKl 1/23
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.
gesetzlicher Vertreter: Cornelia Tausch
Straße und Hausnummer: Paulinenstraße 47
PLZ und Ort: 70178 Stuttgart
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwalt Eckhard
Straße und Hausnummer: Hasenbergsteige 5
PLZ und Ort: 70178 Stuttgart
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: fair parken GmbH
gesetzlicher Vertreter: Thomas Herrmann, Mirco Michalski, Markus Mittelstädt
Straße und Hausnummer: Grafenberger Allee 337c
PLZ und Ort: 40235 Düsseldorf
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwältin Yvonne Quad
Straße und Hausnummer: Postfach 1126
PLZ und Ort: 46519 Alpen
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung gegen die die Klage gerichtet ist
Die Beklagte verwendet für die von ihr überwachten Privatparkplätze folgende angegriffenen Klauseln:
1. Der Nutzer ist verpflichtet, offensichtliche Schäden innerhalb von 14 Tagen schriftlich bei der fair parken GmbH anzuzeigen.
2. (soweit auf 1. verwiesen wird) Verstößt der Nutzer gegen diese vorgenannte Anzeigenpflicht, sind sämtliche Schadenersatzansprüche des Nutzer ausgeschlossen, es sei denn, der Nutzer hat den Verstoß nicht zu vertreten.
3. der Nutzer haftet für alle durch ihn selbst oder seine Begleitpersonen fair parken oder Dritten zugefügten Schäden.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 31.10.2023
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 06.12.2023
7. Beendigung des Verfahrens
Datum der Bekanntmachung: 13.08.2024
Datum der Beendigung: 03.07.2024
Art der Beendigung: Urteil vom 23.05.2024
Rechtskräftige Entscheidung:
Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, für die von ihr überwachten Privatparkplätze folgende Klauseln zu verwenden:
- Der Nutzer ist verpflichtet, offensichtliche Schäden innerhalb von 14 Tagen schriftlich bei der fair parken GmbH anzuzeigen.
- (soweit auf 1. verwiesen wird) Verstößt der Nutzer gegen diese vorgenannte Anzeigenpflicht, sind sämtliche Schadenersatzansprüche des Nutzers ausgeschlossen, es sei denn, der Nutzer hat den Verstoß nicht zu vertreten.
- Der Nutzer haftet für alle durch ihn selbst oder seine Begleitpersonen fair parken oder Dritten zugefügten Schäden.