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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 04.01.2024

Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf

Aktenzeichen: I-20 UKl 1/23

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.

gesetzlicher Vertreter: Cornelia Tausch

Straße und Hausnummer: Paulinenstraße 47

PLZ und Ort: 70178 Stuttgart

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwalt Eckhard

Straße und Hausnummer: Hasenbergsteige 5

PLZ und Ort: 70178 Stuttgart

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: fair parken GmbH

gesetzlicher Vertreter: Thomas Herrmann, Mirco Michalski, Markus Mittelstädt

Straße und Hausnummer: Grafenberger Allee 337c

PLZ und Ort: 40235 Düsseldorf

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwältin Yvonne Quad

Straße und Hausnummer: Postfach 1126

PLZ und Ort: 46519 Alpen

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung gegen die die Klage gerichtet ist

Die Beklagte verwendet für die von ihr überwachten Privatparkplätze folgende angegriffenen Klauseln:
1. Der Nutzer ist verpflichtet, offensichtliche Schäden innerhalb von 14 Tagen schriftlich bei der fair parken GmbH anzuzeigen.
2. (soweit auf 1. verwiesen wird) Verstößt der Nutzer gegen diese vorgenannte Anzeigenpflicht, sind sämtliche Schadenersatzansprüche des Nutzer ausgeschlossen, es sei denn, der Nutzer hat den Verstoß nicht zu vertreten.
3. der Nutzer haftet für alle durch ihn selbst oder seine Begleitpersonen fair parken oder Dritten zugefügten Schäden.

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 31.10.2023

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 06.12.2023

7. Beendigung des Verfahrens

Datum der Bekanntmachung: 13.08.2024

Datum der Beendigung: 03.07.2024

Art der Beendigung: Urteil vom 23.05.2024

Rechtskräftige Entscheidung:

Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, für die von ihr überwachten Privatparkplätze folgende Klauseln zu verwenden:

  1. Der Nutzer ist verpflichtet, offensichtliche Schäden innerhalb von 14 Tagen schriftlich bei der fair parken GmbH anzuzeigen.
  2. (soweit auf 1. verwiesen wird) Verstößt der Nutzer gegen diese vorgenannte Anzeigenpflicht, sind sämtliche Schadenersatzansprüche des Nutzers ausgeschlossen, es sei denn, der Nutzer hat den Verstoß nicht zu vertreten.
  3. Der Nutzer haftet für alle durch ihn selbst oder seine Begleitpersonen fair parken oder Dritten zugefügten Schäden.