Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 22.01.2024
Gericht: Landgericht Konstanz
Aktenzeichen: 7 O 29/23 KfH
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Vorstand Cornelia Tausch
Straße und Hausnummer: Paulinenstraße 47
PLZ und Ort: 70178 Stuttgart
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Dornkamp Rechtsanwälte Stillner Partnerschaft mbB
Straße und Hausnummer: Alexanderstraße 9b
PLZ und Ort: 70184 Stuttgart
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: Südkurier GmbH
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch die Geschäftsführer Peter Selzer und Dr. Björn Jansen
Straße und Hausnummer: Max-Stromeyer-Straße 178
PLZ und Ort: 78467 Konstanz
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Die Beklagte soll unterlassen, Verbrauchern entgegen den Gestaltungsvorgaben des § 312k Abs. 2 BGB die Kündigung eines zuvor direkt auf der Webseite der Beklagten mit dieser abgeschlossenen entgeltpflichtigen Abonnementsvertrags zu ermöglichen, wie geschehen gemäß Screenshots nach Anlage K 3, S. 6 ff., nämlich ohne ständig verfügbar, unmittelbar und leicht zugänglich eine Kündigungsschaltfläche vorzusehen, die mit nichts anderem beschriftet ist als mit den Wörtern "Jetzt kündigen" oder mit einer entsprechend eindeutigen Formulierung, sondern stattdessen die Kündigung nur durch eine schwer zugängliche Anmeldung bzw. durch einen Identifizierungsprozess zu ermöglichen.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 15.12.2023
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 08.01.2024